Wie geht es mit der Überarbeitung der LKonV weiter?
Sehr geehrter Herr Uekermann,
wie geht es mit der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anforderung an die Befähigung des in der Lebensmittelüberwachung und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals (Lebensmittelkontrollpersonalverordnung) weiter? Die Anforderungen das Kontrollpersonal ist inzwischen weiter gestiegen und es wurde inzwischen auch die neue EU-Kontroll-Verordnung erlassen. Sehen Sie eine Möglichkeit in naher Zukunft den Verbraucherschutz durch die dringend notwendige Novellierung der LKonV zu stärken?
Sehr geehrter Herr H.
hiermit möchte ich auf Ihre Frage hinsichtlich des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Überarbeitung der Lebensmittelkontrollpersonalverordnung (LKonV) eingehen.
Ein entsprechender Antrag (Drucksache 2018/15) wurde dem Bundesrat am 12.05.2015 vom Land Schleswig-Holstein zur Entschließung vorgelegt. Inhalt des Antrags war im Wesentlichen die Bitte um eine Ermächtigungsgrundlage für die Länder, dies es ihnen gestattet, Einzelheiten per Landesverordnung zu regeln. Im Speziellen sollte eine Differenzierung im Berufsbild zwischen wissenschaftlich ausgebildeten Lebensmittelkontrolleuren und Lebensmittelkontrollassistenten geregelt werden können
Mit Sitzung vom 12.06.2015 wurde dieser Antrag dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (BR-Plenarprotokoll 934) zugewiesen. Dieser wiederum hat dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung zu fassen (TOP 15 BR-Plenarprotokoll 935) . Dies setzte der Bundesrat mit Sitzung vom 10.07.2015 entsprechend um und bat die Bundesregierung in seinem Beschluss gleichen Datums (Anlage BR-Plenarprotokoll 935) die Novellierung der LKonV in enger Zusammenarbeit mit den Ländern fortzuführen.
Die Bundesregierung unterrichtete den Bundesrat am 02.09.2016 (Drucksache 488/16) in der Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft darüber, dass dem Bundesrat bereits im Jahre 2012 ein entsprechender Entwurf für eine Verordnung zur Neufassung der Lebensmittelkontrollpersonalverordnung vorgelegt, dieser jedoch mit Sitzung des Bundesrates vom 19. Dezember 2013 (Drucksache 444/13) beschlossen hatte der Verordnung nicht zuzustimmen. Es sei nun Aufgabe der Länder konkrete Änderungswünsche zum seinerzeit vorgelegten Entwurf zu benennen.
Es ist richtig, dass dies bislang nicht geschehen ist, so dass bislang keine Novellierung der Lebensmittelkontrollpersonalverordnung vorgenommen wurde.
Ich möchte Ihnen den Vorschlag machen, im entsprechend zuständigen Arbeitskreis der CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtags es weiter zu geben, ob ein entsprechender Vorstoß hinsichtlich einer Novellierung weiterhin als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir entsprechende Argumente nennen würden, welche ich sodann weitergeben kann. Meine Kontaktdaten dafür finden Sie auf meiner Website.