Frage an Manfred Ländner von Rita S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Ländner
Wie stehen Sie zu der Problematik Schulwegkostenübernahme von Randgemeinden des Landkreises Würzburg? Meine beiden Kinder besuchen in Tauberbischofsheim das Gymnasium (mit dem Profilzweig Sport), der bislang nur in München angeboten wurde. Die Entscheidung für Tauberbischofsheim ergaben sich aus verschiedenen Gründen:
- Nähe der Schule in Tbb ca 15 km,
- Kosten.
- Schuljahr 2007/08/09 in Würzburg und Marktheidenfeld nicht angeboten und anerkannt
Kosten Entfernung zur Schule
MSP 55,--€ 17 km
WÜ 68,70 € 25 km
TBB 30,50 € 15 km
Die Kinder fahren zur Bushaltestelle Böttigheim mit dem Fahrrad 3,5 km, woraus keine weiteren Kosten enstehen.
Die Entfernung zur Bushaltestelle im Ort ist nur unwesentlich kürzer.
In einer Familie in der nur ein Verdienst vorhanden ist, Übersteigen die Fahrtkosten die Möglichkeiten auf eine freie Schulwahl.
Mit so einer Entscheidung des Komunalunternehmens werden Familien auf dem Land mit einem weniger starken Einkommen hart getroffen und benachteiligt. Das Gesetz zur Schulwegkostenübernahme ist nicht mehr zeitgäß, und sollte der Schulsitution angepaßt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schlagmüller
Sehr geehrte Frau Schlagmüller,
zunächst muss festgestellt werden, dass der Profilzweig Sport keine anerkannte Schulrichtung des Gesetzgebers ist (so wie "humanistisch" oder "neusprachlich" etc.). Desweiteren gestatten Sie mir die Bemerkung, dass auch Schülerinnen und Schüler, z. Bsp. aus Würzburg oder Nürnberg somit vom Besuch eines Sportgymnasiums ausgeschlossen sind, obwohl sie nicht in Randbereichen wohnen. Außerdem können die Schülerinnen und Schüler aus Böttigheim, sicher noch weiter im Randbereich als Neubrunn, das Gymnasium in TBB besuchen. Ihre Frage ist also keine Frage des Randbereiches sondern eine Frage der grundsätzlichen Regelung der Übernahme der Schulwegkosten. Hier ist die Frage des "gewöhnlichen Aufenthaltes" wie der Gesetzgeber formuliert ausschlaggebend. Da Sie in Neubrunn wohnen ist ihr "gewöhnlicher Aufenthalt" Neubrunn. Von Neubrunn aus fährt kein Bus nach Böttigheim oder TBB. Auch wenn ihre Kinder mit dem Fahrrad nach Böttigheim fahren kann dies im Moment gesetzlich nicht gewertet werden (man kann kein Kind zum Fahrradfahren gesetzlich verpflichten. Alle Schulwege länger als 1,5 km werden vom Gesetz her bezahlt und zwar auf Basis Pkw - Bus). Das ist derzeit die gesetzliche Regelung. Die Frage stellt sich, ob diese Regelung zu ändern ist.
Leider kommen hier andere Problematiken, z. Bsp. der Vorausberechnungen der Schülerströme, Schulplanungen etc. mit ins Spiel. Ich selbst bin in diese Fragen seit einiger Zeit über andere Gemeinden, z. Bsp. im Ochsenfurter Gau oder im nördlichen Landkreis (Nachbarschaft Lkrs. Kitzingen) involviert. Ich teile Ihre Auffassung, dass das Gesetz über die Schulwegkostenfreiheit einer Novellierung bedarf, hoffe jedoch mit dieser Antwort Verständnis geweckt zu haben, dass es eine große Zahl an ungeklärten Fragen gibt, die abgearbeitet werden müssen.
Bitte glauben Sie, dass niemand eine Benachteiligung der "Randgemeinden" bzw. eine Mehrbelastung für Familien möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Ländner