Frage an Manfred Ländner von Friederike M. bezüglich Familie
Mein Lebensgefährte (deutscher Staatsangehöriger) lebt und arbeitet im Ausland (Spanien), da er in seinem Alter und seiner Qualifikation keine Arbeitsstelle gefunden hat . Zur Zeit gibt es keine kostenlose Testung für im Ausland arbeitende Deutsche (Test darf nicht älter als 48 h sein). Test kostet in Spanien 130-160,-- € (!). Für in Deutschland getestete Personen ist der Covid-Test kostenlos (außer für Personen, die gegen die Empfehlung in Risikogebiete zu reisen, verstoßen). Warum gibt es keine finanzielle Unterstützung für im Ausland arbeitende Deutsche von staatlicher Seite, um ihnen den in diesen schweren Zeiten so wichtigen Treffen mit ihren Partnern bzw. Familienangehörigen zu ermöglichen? Ansonsten wäre dies doch eine sinnvolle Maßnahme gerade eine finanzielle und somit moralische Unterstützung anzubieten. Wer kann sich alle paar Wochen einen so teuren Test leisten?
Sehr geehrte Frau Markert,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. September. Sie fragen, warum es für im Ausland arbeitende Deutsche keine kostenlose Testung gibt.
Ihr Lebensgefährte lebt und arbeitet in Spanien. Sicher eine schwierige Zeit für Sie. Es ist nun jedoch so, dass Spanien seit 2. September 2020 als Risikogebiet für eine SARS-CoV-2-Infektion eingestuft ist. Einreisende nach Deutschland sind deshalb verpflichtet entweder eine negative Testung mitzuführen, die nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder sich nach Einreise innerhalb von zehn Tagen in Deutschland testen zu lassen. Diese Testung ist kostenlos. Auf die Kostenpflicht im Ausland haben wir von Deutschland aus keinen Einfluss.
Zur Quarantäne-Verordnung gibt es zu sagen, dass der Besuch beim Lebenspartner in Bayern einen triftigen Reisegrund darstellt, der eine Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung begründet. D.h. Ihr Lebenspartner unterliegt nicht der 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ich kann verstehen, dass diese Maßnahmen und Einschränkungen Sie und Ihren Lebensgefährten vor große Herausforderungen stellen. Allerdings sind diese zurzeit notwendig, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit in der Bevölkerung zu reduzieren.
Ausführliche Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html) und des Bayerischen Gesundheitsministeriums (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-einreise-quarantaeneverordnung-eqv) .
Alles Gute für Sie und Ihren Lebensgefährten,
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Ländner, MdL