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Manfred Ländner
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Frage von Philipp K. •

Frage an Manfred Ländner von Philipp K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ländner,

In letzter Zeit liest man immer wieder dass bevorzugt ausländische Jugendliche immer wieder Täter schwerer Straftaten werden, wie z.B. bei den Übergriffen in einer Münchner U-Bahn. Zwar gibt es im Raum Würzburg kaum solche Extremfälle, doch ist dies eine Landtagswahl, d.h. ganz Bayern betreffend. Meine Frage lautet nun was die CSU, und damit gleichbedeutend der Freistaat Bayern, sich mit diesen Personen und gegebenenfalls auch mit ihren Familien vorbehält zu tuen? Wie sollte der Umgang mit solchen seien, die ihre erste Straftaat bzw. bis max. 5 mittlere - leichte Delikte begangen haben, und wie der mit solchen bei wie z.B. den U-Bahn-Schlägern sein.

Steht die CSU in allen Fällen für eine rigurose Abschiebepraktik oder will sie erst warten bis Menschen halb zu Tode kommen? Wenn ja, erst im Gefängnis absitzen lassen, dann ausweisen? Ihre Familien mit dazu? Ich denke dies würde der Abschreckung von solchen Taten dienen. Denn wenn sie wissen dass nicht nur sie zurück in ihr Heimatland müssen, sondern auch ihre ganze Familie!? Wie sollte man mit Personen umgehen die ausländischer Herkunft sind, aber in Deutschland geboren sind und nicht integrationswillig sind? Klar, seit neuestem gibt es einen Deutschtest, doch entfällt dieser für dann nun in Deutschland geborene, die sich aber z.B. mehr als Türken oder Russen fühlen als als Deutsche? Zumindest ist dies mein Wissensstand. Allgemein möchte ich nun gerne eine Antwort auf die Ausweisung und Integrationspolitik allgemein, und wenn möglich auch auf meine einzelfragen, denn ich denke, dass sich viele Leute hierfür interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Krüger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krüger,

grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Straftat eine Straftat ist, egal welche Nationalität der Täter hat. Die Schmerzen und die Angst des Münchner U-Bahn-Opfers waren nicht durch die Herkunft der Täter sondern durch die Brutalität der Tat verursacht. Die Anstrengungen des Staates müssen in erster Linie darauf gerichtet sein, Menschen vor Straftaten zu schützen. Hier wird im Freistaat Bayern sehr viel geleistet, was nicht zuletzt auch die Statistik belegt. Bayern ist das sicherste Land in Deutschland. Für die Bestrafung von Tätern und mögliche Ausweisungen von nichtdeutschen Straftätern gibt es eindeutige Gesetze. Wichtig ist, dass die Anwendung der Gesetze konsequent und die Verhängung notwendiger Strafen zeitnah zur Straftat erfolgt.
Hinsichtlich der "Absitzens in Deutschland" ist zu bemerken, dass die Opfer von Straftaten in Deutschland das Recht haben, dass die Strafverfolgung auch in deutscher Gerichtsbarkeit erfolgt und nicht ausländischen Gerichten überlassen bleibt. Dies ist wesentlicher Teil unseres Rechtssystems. Eine Ausweitung von Strafverfolgung auf die Familie des Täters ist zurecht nicht zulässig, mit "Sippenhaft" darf eine Demokratie wie unsere nichts zu tun haben.

Zur Integrationspolitik habe ich (auch die CSU) eine klare Auffassung. Ich bin nicht für "multi-kulti" Experimente. Diese haben sich nicht bewährt. Nationale Identität und Brauchtumspflege ja, denn jeder Mensch soll seine Herkunft nicht verleugnen müssen. Allerdings sind die Rahmenbedingungen in unserem Land, wie Gesetze, Grundrechte, Gleichberechtigung der Frauen, u.v.m. unabdingbare Voraussetzungen des Zusammenlebens in Deutschland. Integration gründet vor allem auf das Beherrschen der Deutschen Sprache. Hier wurde bereits von Dr. Beckstein die Forderung aufgestellt, dass Schulkinder deutsch können müssen. Große Anstrengungen dass dies erreicht wird sind bereits im Laufen.
Wenn die Botschaft der notwendigen Integration politisch unumstritten ist, dann wird es auch leichter fallen, diese Botschaft und Forderung den Menschen mit Migrationshintergrund nahe zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Ländner