Frage an Manfred Ländner von Rudolf H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Länder,
meine Frau zahlte mehr als 22 Jahre die Höchstbeträge in die Arbeitslosenversicherung ein..
Jetzt nach dem Ende der Elternzeit nach 3 Jahren wurde sie arbeitslos. Die Bundesagentur für Arbeits gesteht Ihr nur einen fiktiven Satz von 11,00 € Arbeitslosengeld pro Tag zu, da sie ja die letzten 3 Jahre keine Beträge gezahlt hat.
Einerseits will die Regierung, dass mehr Kinder auf die Welt kommen, anderseits, wenn die Frau dann arbeitslos wird, ist dies ja n och eine Bestrafung .
Wie ist Ihre Meinung dazu.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
MFG.
Rudolf Hock
Sehr geehrter Herr Hock,
die Bundesagentur für Arbeit berechnet den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach unterschiedlichen, auf die jeweilige Beschäftigungssituation vor dem Erziehungsurlaub angepassten Kriterien. Es gibt vier Leistungsstufen, die von 49.- € -brutto- bis zu 99.- € -brutto- pro Tag gestaffelt sind.
Eine Leistung von elf Euro (ich vermute netto) pro Tag bei vormaliger Zahlung von Höchstbeträgen (also Verdienst an oder über der Beitragsbemessungsgrenze) scheint nicht angebracht und entspricht auch nicht der Praxis. Ich bin gerne bereit -aber nicht öffentlich über Kandidatenwatch- im Fall des Leistungsanspruches ihrer Frau bei der BfA nachzuhaken. Bitte nehmen Sie Verbindung mit mir auf. Am besten über meine Homepage: www.manfred-laendner.de . Auch stehe ich unter Kürnach im Telefonbuch.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Ländner