Frage an Manfred Ländner von Siegbert H. bezüglich Staat und Verwaltung
Thema:
Geplante Zusammenführung der Zuständigkeit der Hilfe zur Pflege bei den Landkreisen und kreisfreien Städte in Bayern
Sehr geehrter Herr Ländner,
der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2007 die Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Hilfe zur Pflege (bisher: Bezirke zuständig) zu den Landkreisen und kreisfreien Städte beschlossen.
Ein formeller Beschluss bzw. eine Abstimmung zu diesem Thema durch den Bay. Landtag ist nach den Landtagswahlen geplant.
Sie werden gebeten, Ihren Standpunkt zu dieser Maßnahme darzulegen und mitzuteilen, wie Sie voraussichtlich abstimmen werden.
Für Ihre Antwort - vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Siegbert Hümmer
-Rentenberater-
Sehr geehrter Herr Hümmer,
die gestellte Frage ist leider nicht direkt zu beantworten, da sie sich in mehrere Abschnitte teilt. Zunächst muss festgestellt werden, dass mit der letzten Änderung des AGSG die Bezirke die Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe bekommen haben. Mit der Zuständigkeit der Bezirke für die ambulante Eingliederungshilfe ist jedoch nur ein Teil der im Jahr 2006 angestoßenen Reform vollzogen. Der zweite Teil, Zuständigkeitsregelung für die stationäre Hilfe zur Pflege steht noch aus. Das ursprüngliche Ziel, beide Reformteile in einem Gesetz zu verbinden wurde zerschlagen. Fakt ist, dass aufgrund des zitierten Ministerratsbeschlusses derzeit ein Gesetzentwurf zur Verlagerung der stationären Pflege erarbeitet wird. Große Zweifel gibt es allerdings ob ein Gesetzentwurf überhaupt in den nächsten Jahren zur Verabschiedung vorgelegt werden kann. Aus der Landespolitik hört man unterschiedliches. Die Extrempositionen sind: "intern bereits festgelegt" bis hin zu "wird auch in der nächsten Legislaturperiode nochnicht kommen".
Da die Reformteile -warum auch immer- getrennt wurden, muss jetzt auch die schwierige Frage nachträglich geklärt werden, wie die beiden Leistungsströme (ambulant - stationär)abgegrenzt werden sollen. Der Landkreistag spricht sich derzeit für ein Modell mit Altersgrenzen nach oben und unten aus (alle Leistungen für unter 21 und über 65 jährige sind beim örtlichen Träger, alle Leistungen für 21-65jährige beim überörtlichen), der Städtetag nur für die Altersgrenze nach oben.
Großes Thema in diesem Bereich ist u.a. die sog. Frühförderung, die ja erst zu den Bezirken verlagert wurde und schwerlich wieder nach unten verlagert werden kann. Fakt ist weiter, dass die Front der Befürworter der Verlagerung an die Landkreise und kreisfreien Städte nicht sonderlich geschlossen auftritt und die Gegner der Verlagerung gravierende Bedenken vortragen: z.B. "können die kleinen örtlichen Träger die stationäre Hilfe zur Pflege überhaupt verwaltungsmäßig schultern". Fest hängt der Gesetzentwurf aber nicht nur an fachlichen Fragen, sondern auch der Kostenfrage.
In der Kostenfrage ist insbesondere der Gemeindetag aktiv, der fordert, dass bei einer Lösung, wie auch immer, es zu keiner Erhöhung der Kreisumlagen kommen darf.
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, das der Gemeindetag noch vor einigen Jahren die Auflösung der Bezirke gefordert hat.
Experten gehen davon aus, dass es "in den Sternen steht" wann ein Gesetzentwurf den Ministerrat passieren und in den Landtag eingebracht
werden kann.
Ich bitte, mir nachzusehen, dass ich aufgrund der vorliegenden Sach- und Diskussionslage noch nicht sagen kann, wie ich als Abgeordneter entscheiden werde. Gehen Sie jedoch davon aus, dass ich meine Erfahrungen und Kenntnisse als ehemaliger Bürgermeister und aktiver Kreisrat in die Diskussion einbringe und für Mitarbeit zur Erarbeitung einer sinnvollen Lösung zur Verfügung stehe.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Ländner