Frage an Manfred Krick von Dorothea H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Krick,
ich wohne in Mettmann und bin Finanzbeamtin. Die zweite Lesung des Beamtenbesoldungsgesetzes NRW steht unmittelbar bevor. Ich frage Sie, wie Sie es mit Ihrem Auftrag als Abgeordneter, den Rechtsstaat zu schützen, vereinbaren können, einem Gesetz zuzustimmen, das bei der Anhörung von 20 Verbänden als verfassungswidrig eingeordnet wurde? Diese Auffassung wird von sehr renommierten Juristen dezidiert untermauert. Vertreten Sie auch die Auffassung, dass die Schuldenbremse, die keinen Verfassungsrang hat, durch Einsparungen bei Beamtinnen und Beamten bewirkt werden soll? Damit wird denjenigen eine angemessene Besoldung verweigert, die in unserem Land für Sicherheit (Polizisten), eine gute Ausbildung und Erziehung (Lehrer, Universitätsangehörige), Recht (Justizangehörige) und die Erhebung von Steuern, die dies alles finanzieren, sorgen. Es ist natürlich notwendig, dass auch in Zeiten der höhsten Steuereinnahmen, die das Land NRW jemals hatte, auf die Ausgaben geachtet wird. Dies jedoch ausschließlich bei denjenigen zu tun, die sich nicht wehren können, weil die Landesregierung per Gesetz ihre Bezüge bestimmt und sie nicht streiken dürfen, ist angesichts des großen Engagements und großer Fachkenntnisse, mit dem die Beamtinnen und Beamten bis jetzt ihre Aufgaben wahrgenommen haben, nicht vereinbar mit dem Alimentationsgrundsatz des Grundgesetz.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und Ihr Abstimmungsverhalten.
Mit freundlichem Gruß
Dorothea Hein-Schilling