Frage an Manfred Krick von Michele F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erklärt, dass jüngeren Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mehr Urlaub zusteht. Die Altersstaffel in den Tarifverträgen, die Urlaubstage von 26 für unter 30-jährige sowie 29 Tage für unter 40-jährige und 30 Tage ab 40 Jahren vorsieht, verstößt - so das Bundesarbeitsgericht - gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und ist deswegen unwirksam.
Als Beamter in der Landesfinanzverwaltung würde mich Ihre Position zu einer dem Urteil entsprechenden Anpassung der Urlaubstage interessieren.
Mit freundlichen Grüßen aus der Gartenstadt
Sehr geehrter Herr Franco,
bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort etwas auf sich hat warten lassen, aber der Wahlkampf fordert viel Zeit.
Selbstverständlich ist das höchstrichterliche Urteil zur Urlaubsregelung zu akzeptieren und in den öffentlichen Verwaltungen umzusetzen. Ich empfand allerdings die bisherige Regelung mit höherem Urlaubsanspruch bei höherem Alter durchaus als sinnvoll.
Herzliche Grüße
Manfred Krick