Manfred Klemz
BAYERNPARTEI
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Frage von Elisabeth S. •

Frage an Manfred Klemz von Elisabeth S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Klemz,

bis jetzt erhalten ältere Arbeitslose 32 Monate Arbeitslosengeld I 32 Monate Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt. Laut neuen Gesetz erhalten ältere Arbeitslose ab dem 1.2.2006 nur noch 18 Monate
Arbeitslosengeld.

Wenn nun ein 60-jähriger Arbeiter seinen Arbeitsplatz selbst zum 31.12.2005 kündigt, weil er den beruflichen Anforderungen körperlich und gesundheitlich nicht mehr gewachsen ist, bekommt er vom Arbeitsamt 3 Monate Sperrzeit vom Arbeitsamt.

Durch die Sperrzeit würde das Arbeitslosengeld erst ab 1.4.2006 bewilligt.

Meine Frage:

Bei einem Stichtag -Arbeitslosmeldung- 1.1.2006 würde diese Person 32 Monate abzüglich Sperrzeit 3 Monate = 29 Monate Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten.

Gilt jedoch der Zeitpunkt der Bewilligung, also Arbeitslosengeldbezug 1.4.2006 als maßgebend, so tritt das neue Gesetz 1.2.20006 in Kraft und der Arbeiter bekommt - abzüglich der Sperrzeit - nur noch 15 Monate Unterstützung vom Arbeitsamt, obwohl er über 45 Jahre hart gearbeitet hat.

Welcher Zeitpunkt gilt für die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in diesem Fall?

Falls Sie mir diese Frage so bald wie möglich beantworten können, wäre ich Ihnen zu größten Dank verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Strauß

Antwort von
BAYERNPARTEI

Sehr geehrte Frau Strauß,

wenn ein 60 jähriger heute bereits überfordert ist und wissend, dass er ab dem 1.1.2006 weitere Nachteile zu erwarten hat, wird er sicher nicht bis zum Dezember warten um zu kündigen.

Zu überlegen ist in diesem Falle nicht nur die 3 monatige Sperre des Arbeitslosen Geldes, sondern ob er überhaupt noch in Arbeit kommt, denn dann hat er wesentlich größere Gehaltseinbußen, oder Rentennachteile zu erwarten.

Für mich stellt sich hier die Frage, welche andere Möglichkeiten als eine Kündigung gibt es für diesen Arbeitnehmer. Dazu müsste man die genauen Umstände wissen , um einen sozialverträglichen Rat zu geben.

Wenn es in diesem Betrieb einen Betriebsrat gibt, sollte dieser Arbeitnehmer mit dem ein vertrauliches Gespräch führen um eine Lösung herzustellen. Vielleicht ist es auch moglich in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Inhaber auf das persönliche Unwohlsein hinzuweisen. Ein einfügsamer Chef wird für seine Mitarbeiter sicher eine für beide akzeptable Lösung finden.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer eine zufriedene Lösung und alles Gute.

Manfred Klemz
Kandidat der BP Liste 9
für den Wahlkreis 246 Nürnberg-Süd- Schwabach