Frage an Manfred Grund von Helga M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Grund, nachdem diverse Geldinstitute zusammengebrochen sind, hat unsere Regierung beschlossen 480 Milliarden Euro als Bankenrettungspaket zu veranschlagen.
Wie kann es sein, daß bei der Vergabe dieser hohen Summe keine öffentliche Kontrolle vorhanden ist?
Wie kann es sein, daß Personen, die durch ihre früheren Entscheidungen maßgeblich diese Krise mit herbeiführten heute in dem Gremium sitzen, welches diese staatlichen Gelder verteilt?
Freundliche Grüße aus Thüringen von Frau Helga Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
das sogenannte Bankenrettungspaket hat das deutsche Bankensystem vor schwerwiegenden Einschnitten bewahrt. Anders als in anderen Staaten ist in Deutschland bisher keine einzige Bank in Insolvenz gegangen. Damit sind die Spareinlagen der vielen Kleinsparer und von Ihnen persönlich sicher!
Die Große Koalition hat in einer der deutschen Nachkriegsgeschichte einmaligen Situation die Fähigkeit zu entschlossenem Handeln gezeigt.
Der Bund hat dazu als Bundessondervermögen einen Finanzmarktstabiliserungsfonds eingerichtet, über den Hilfen für angeschlagene Finanzinstiute abgewickelt werden, zum Beispiel HRE oder Commerzbank. Der Staat gewährt durch den Fonds Staatsgarantien für Forderungen gegenüber Banken in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro. Darüber hinaus kann der Bund bis zu 80 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen, um sich im Bedarfsfall am Eigenkapital angeschlagener Banken zu beteiligen.
Ziel aller Maßnahmen ist, die Spareinlagen der Bürger zu sichern, Vertrauen zwischen den Banken zu fördern, die Geldversorgung der Unternehmen sicherzustellen, Arbeitsplätze zu sichern, Wachstum zu stabilisieren, soziale Marktwirtschaft zu schützen und zukünftige Krisen zu vermeiden.
Bei der Vergabe der Garantien und von Krediten ist selbstverständlich eine öffentliche Kontrolle vorhanden.
Die Hilfen des Bundes gibt es nur, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen und sich an bestimmte Regeln halten. Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Geschäftspolitik, Auflagen zur Kreditvergabe, Auflagen zur Vergütung der Organmitglieder und Geschäftsleiter.
Die Finanzmarktstabiliserungsanstalt kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die Anstalt ist eine rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Bundesbank, aber organisatorisch von ihr getrennt und untersteht der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums. Ein sog. Lenkungsausschuss mit Vertretern u. a. des Bundeskanzleramtes sowie des Bundesministeriums der Justiz und einem Mitglied der Länder entscheidet über die Stabilisierungshilfen. Sie können daraus erkennen, dass die verschiedenen Gremien mit unabhängigen Personen besetzt sind.
Ein weiteres Gremium mit neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät über grundsätzliche und strategische Fragen sowie über langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik. Das Bundesfinanzministerium unterrichtet dieses Gremium über alle den Fonds betreffenden Fragen. Zudem können die Abgeordneten alle Frage- und Auskunftsrechte nutzen.
Zudem hätte das Parlament das Recht, einen Untersuchungsausschuss zu Fragen der Finanzmarktkrise oder der Finanzmarktstabiliserungsanstalt zu berufen. Ich sehe deshalb die öffentliche Kontrolle gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund