Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Jörg W. •

Frage an Manfred Grund von Jörg W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Grund !
Heute am 06.10.2008 steht auf der ersten Seite im ´´Freien Wort``: kein Zuschlag bei Hartz IV für Diabetiker !!! Ein Anruf bei der Dachorganisation der Wohlfahrtsverbände bestätigte die Richtigkeit des gesamten Artikels.
Nun meine Frage, wie lange wollen Sie als Bundestagsabgeordneter, Kürzungen und Streichungen im sozialen Sektor noch zulassen ?
Für mich ergibt sich folgende Schlußfolgerung - entweder diabetikergerecht essen, oder mehr Medikamentenkauf, um die Diabetes in Griff zu halten. Nur mehr Geld für Medikamente - woher nehmen bei Hartz IV und nicht stehlen !!! ( 316,00 € mtl / Bedarfsgemeinschaft, -Strom, -18% von den Heizungskosten für Warmwasser zum Duschen, dann die Bemessungsgrenze vom Landkreis, kein Mehrverbrauch nur eben höhere Preise, eben erst wieder - Preiserhöhungen ).
Solche Entscheidungen im Hinblick auf die vielen Diabetiker und die bevorstehenden Wahlen sollten unbedingt nochmal überdacht werden.
MfG. Wolf Jörg

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolf,

Danke für die Anfrage über Abgeordnetenwatch.de, die Sie an mich wie auch an den regionalen Abgeordneten Christian Hirte (CDU/CSU) als auch Herrn Kranz von der SPD geschickt haben. Für meinen Unionskollegen Christian Hirte und mich möchte ich kurz antworten.

Die Frage der Zusatzversorgung für Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II wegen Diabetis wurde aufgeworfen durch den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Die Aussage des Geschäftsführers des Deutschen Vereins, Michael Löher, dass Zuschläge für eine gesunde Ernährung von Erwachsenen nicht nötig seien, kann ich nicht kommentieren. Dazu weiß ich zu wenig über die Krankheit und erfolgversprechende Behandlungen oder Verhaltensweisen.

Es ist dies aber keine Frage, die politisch im Bundestag durch ein Gesetz gelöst werden müsste. In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Urteile: Sozialhilfeempfänger, die an Diabetes leiden, haben keinen generellen Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss für die Aufwendung von spezieller Kost. Dies entschied das Sozialgericht Dresden 2006. Das Sozialgericht argumentierte, dass im wesentlichen Diabeteskost „einer gesunden Normalkost“ entspreche, die auch in Supermärkten bzw. Lebensmittelgeschäften zu kaufen sei. Das Hessische Landessozialgericht hat die Frage des Mehrbedarfs hingegen mit Ja beantwortet.

Die Gerichte urteilen natürlich nur im Einzelfall. Genau so sollten Sie, Herr Wolf, bitte auch verfahren. Wenn Sie selbst betroffen sein sollten, besorgen Sie sich ein ärztliches Attest, mit dem Sie die Krankheit nachweisen. Stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen begründeten Antrag auf den Kost-Zuschuss. Nutzen Sie bei Ablehnung die Rechtsmittel.

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass aufgrund des Zeitungsartikels bzw. der Äußerung von Herrn Löher, nicht alle Zusatzleistungen für ALG II-Bezieher mit Diabetis jetzt entfallen.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund, MdB

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