Frage an Manfred Grund von Hartmut B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter des Landtages!
Nach dem Urteil des Weimarer Verfassungsgerichtshofes ist die 5%-Hürde verfassungswidrig. Wann wird es das neue Kommunalwahlgesetz geben und wird vom Abgeordnetenhaus darauf geachtet, dass es in den Kommunen auch Kandidaturen von Nichtgebundenen Bürgern geben wird? Dabei ist es vor allem von den etablierten Parteien aller Couleur die undemokratische Gepflogenheit Gang und Gebe, die Auslage der Unterschriftslisten in den jeweiligen Rathäusern und Ämtern fest zu legen - ein beliebtes Instrument die Unterschriftsleistung zu erschweren. Eine solche Einschränkung wäre wiederum in höchstem Maße undemokratisch, es kann niemand etwas dagegen haben, dass der Kandidat mit der Liste die Möglichkeit eingeräumt bekommt seine Unterstützer persönlich auf zu suchen oder aber eine Wahlkampfveranstaltung für die Unterschriftsleistung zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hartmut Balzke
Sehr geehrter Herr Balzke,
wie Sie sicher wissen, werden die Formalitäten für Kommunalwahlen durch Landesgesetze geregelt. Der Bundestag ist mit Kommunalwahlen nicht befasst. Bitte wenden Sie sich für Fragen oder auch Anregungen und Vorschläge an meine Kollegen im Thüringer Landtag.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund, MdB