Frage von hildegard h. • 19.07.2007
Frage an Manfred Grund von hildegard h. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrter Heer Grund
mein mann august hartmann befand sich vom 17.12.1970 bis 20.06.1972 wegen staatsfeindlicher gruppenbildung in der strafvollzugsanstalt cottbus leider verstarb er im jahre 1989 meine frage bekomme ich als witwe auch eine entschädigung?
mfg. h.hartmann
Antwort von Manfred Grund CDU • 19.07.2007
Sehr geehrte Frau Hartmann,
nein, ich muss Ihnen mitteilen, dass Hinterbliebene keinen Anspruch auf die Ehrenpension für SED-Opfer geltend machen können. Die Ehrenpension ist höchst persönlich, nicht übertragbar und nicht vererbbar.
Mit freundlichem Gruß,
Manfred Grund