Frage an Manfred Grund von Horst W. bezüglich Soziale Sicherung
Wenn Sie sicher wissen, dass die DDR-Opferrente nicht aus der Rentenkasse beglichen wird - woraus wird dann die Rente der ehemaligen Täter beglichen?
Gab es in der DDR überhaupt eine Rentenkasse?
Woraus wird die Pension der jetzigen Beamten unserer neuen Bundesländer beglichen?
Sehr geehrter Herr Weise,
zu 1) Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, dass die Rentenkasse kein Instrument für politische Einflussnahme ist.
Es ist dem Deutschen Bundestag damit verwehrt, Täter aus der DDR-Diktatur mittels Rentenkürzungen für damaliges Unrecht zur Rechenschaft zu ziehen. Vielmehr gilt die Überführung der damaligen DDR-Rentenkasse – auch wenn diese leer war – in das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland für alle DDR-Bürger. Damit gibt es für Ansprüche, die nach DDR-Rentenrecht erworben wurden, jetzt die Auszahlungen in Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die in der DDR politisch gewollten hohen Einkommen für die gesamten Sicherheitsdienste, also auch der „ehemaligen Täter“, ziehen leider entsprechend hohe Rentenanwartschaften und Auszahlungsbeträge nach sich.
Deshalb wollten wir ja eine Ehrenpension, die den Einsatz für Menschenrechte würdigt. Diese muss aus Steuergeldern bezahlt werden.
zu 2) Ja, in der DDR gab es auch eine Rentenversicherung. Daneben gab es eine Zusatzversorgung auf freiwilliger Basis und zahlreiche Sonder- und Zusatzversorgungssysteme, die zusätzliche Anwartschaften für bestimmte Berufsgruppen festsetzten (Sicherheitssysteme, aber auch für Balletttänzerinnen, Hochschullehrer, Reichsbahner, Postangestellte).
zu 3) Die Beamten werden in Ost und West aus Steuergeldern bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Grund