Frage an Manfred Grund von Daniel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grund,
wie stehen Sie zu den Forderungen vom Historiker Prof. Josef Foschepoth, wie z.B. den sog. Whistleblower-Paragraphen §100 (3) StGB von 1951 wieder in das StGB aufzunehmen sowie zu seinen weiteren Forderungen, die Sie hier finden?: [1] "Foschepoth: "Überwachungsstaat Deutschland" (2/2) beim Whistleblower Award an Edward Snowden" (Forderungen ab Minute 17:38)
Werden Sie sich für eine Umsetzung dieser Forderungen nach echter Demokratie einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Haaser
Sehr geehrter Herr Haaser,
vielen Dank für die Frage.
Nach meiner Kenntnis bezieht sich der frühere § 100 StGB (Friedensgefährdende Beziehungen/Landesverrat) Absatz 3 auf Tätigkeiten und Äußerungen von Abgeordneten. Mit einer solchen Regelung könnten Sie – so schätze ich – darauf hoffen, dass Abgeordnete aus den geheimen Sitzungen des PKGr zitieren. Welchem Sinn sollte dies haben? Dies würde die Vertraulichkeit gefährden und den Auftrag des PKGr aber auch den Auftrag der Nachrichtendienste ad absurdum führen. Deshalb ein klares Nein!
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, Verschlusssachen, die Dienstgeheimnisse enthalten, dem Bundestag vorzulegen, wenn dieser nicht den von der Bundesregierung für notwendig gehaltenen Geheimschutz gewährleistet.
Ich folge Ihrer Meinung nicht, dass die Tätigkeit der Nachrichtendienste „echter“ Demokratie entgegensteht.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund