Frage an Manfred Grund von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grund,
Sie schrieben hier am 10.1.2014 einerseits (m.E. richtig):
"In einem Rechtsstaat sind für die juristische Aufarbeitung die Justizbehörden zuständig." (Link 1) Andererseits behaupteten Sie aber auch zu wissen: "Strafrechtliche Vorwürfe gegen das amerikanische Staatsoberhaupt werden uns nicht weiterbringen."
Das verstehe ich nicht.
Sollten nicht zunächst die - zuständigen - Justizbehörden Aufarbeitung betreiben zum Beispiel auf der Grundlage der Ihnen als Abgeordneten bekannten besonderen Informationen?
Bitte teilen Sie mir mit, aufgrund welcher sachlichen, moralischen und rechtlichen Überlegungen Sie zu der Einschätzung kommen, eine von Ihnen als Thüringer, Katholik und MdB (auch) erstattete Strafanzeige gegen Obama brächte uns bestimmt NICHT weiter.
Zugespitzt und womöglich provozierend möchte ich fragen: Dürften Sie denn vom Ausland aus Bespitzelungen und Tötungen per Drohnen-Beschuß organisieren und immer wieder lügen bzw. den guten Menschen und Friedensbringer vorspielen?
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/manfred_grund-778-78146--f412518.html#q412518
Sehen Sie Herr Meißner,
im Bundestag hat sich gerade diese Woche der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Spitzelvorwürfe gegen NSA und GCHQ konstituiert. Das ist der richtige Schritt, um den Umfang und die Strukturen der Überwachung aufzuklären und mit den Ergebnissen bei den Regierungen der mit uns befreundeten Länder vorstellig zu werden. Dies kann m. E. von Justizbehörden flankiert werden. Aber: Das Staatsoberhaupt eines anderen Landes genießt in Deutschland diplomatische Immunität.
Manfred Grund