Frage an Manfred Grund von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grund,
der RP-Online vom 12.11.2013 entnehme ich, daß die USA ein sogenanntes No-Spy-Abkommen ablehnen. Eine "Geheimdienstvereinbarung" werde allenfalls "vage" sein( http://www.rp-online.de/politik/deutschland/usa-lehnen-sogenanntes-no-spy-abkommen-ab-aid-1.3805267 ).
Ob die beiden extra angereisten und dann so beschiedenen BRD- Gesandten Maaßen und Schindler oder jemand sonst Empörung oder Erleichterung geäußert hat, ist nicht überliefert worden.
Andererseits hat Ihre Partei- Chefin A. Merkel geäußert, das "Ausspähen
unter Freunden" ginge "gar nicht" (Min 0:45: http://www.youtube.com/watch?v=3vcqgeTfO60 ).
Hierzu möchte ich wissen:
1. Was genau hat Frau Merkel mit ihrem Satz zum Ausdruck bringen wollen?
2. Wer im Berliner Parlament ist nun mit wem aus der US- Administration
"befreundet" und was konkret macht deren "Freundschaft" mit wem aus
bzw. stellt die Vertrauens-Grundlage dar.
3. Gehen Sie nun zur Tagesordnung über und lassen zu, daß US- Amerikaner
und Machthaber anderer Mächte andere Bundesbürger ausspionieren, welche
nicht als ihre Freunde (bzw. "Erbfreunde" ;-) ?) behandelt oder auch nicht
so bezeichnet werden wollen?
4. Mit meiner vierten Frage möchte ich in Erfahrung bringen, ob bei der
Besetzung des Präsidentenamtes im Bundesamt für den Verfassungsschutz
2012 überhaupt konsequent nach dem Prinzip der Bestenauslese gem. Art. 33 (2) GG verfahren wurde. Wie viele Bewerber hat es gegeben, wie viele
Vorstellungsgespräche?
5. Hat womöglich der Dienst einer fremden - Frau Merkel vielleicht
vertrauten - Macht "mitgemischt" bei der Personalauswahl z.B. durch
vorheriges Belauschen, Instruieren, "Beraten" des Vorschlagsberechtigten im Kabinett?
Für die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung danke ich im
Voraus.
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Sehr geehrter Herr Meißner,
besten Dank für die Frage, die ich als Mitglied des amtierenden Parlamentarischen Kontrollgremiums unter Berücksichtigung der mir auferlegten Schweigepflicht zu Angelegenheiten des geheim tagenden Gremiums gern beantworten möchte. Haben Sie bitte Verständnis, dass ich zu Vorgängen, die nicht in der Zuständigkeit des Bundestages liegen, keine Auskunft geben kann. Auch wenn dies unbefriedigend ist, müssen manche Fragen ohne Antwort bleiben.
Im Einzelnen:
1) Ich versuche mich nicht in der Interpretation von Aussagen unserer Kanzlerin. Dafür gibt es den Regierungssprecher, der in den Regierungspressekonferenzen auf Fragen der Presse ausführlich auf dieses und weitere Zitate eingegangen ist. Die Mitschriften der Regierungspressekonferenzen stehen auf der Homepage der Bundesregierung jedermann zur Einsicht frei: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Aktuelles/Pressekonferenzen/_node.html .
2) Darüber habe ich keine Kenntnis. Sie müssten die Anfrage an meine 630 Kollegen stellen. Da dies den Richtlinien von Abgeordnetenwatch widersprechen dürfte, rege ich an, sich auf die Mitglieder der Deutsch-Amerikanischen Parlamentariergruppe zu beschränken. Da in meinem Focus die Länder Osteuropas, Zentralasiens und China stehen, pflege ich mit offiziellen Vertretern der Vereinigten Staaten von Amerika höchst selten einen intensiveren Gedankenaustausch, jedenfalls nicht zum Thema Informationsbeschaffung durch US-Nachrichtendienste in Europa oder in Deutschland.
3) Nein! Am kommenden Montag steht das Thema auf der Tagesordnung des Bundestages.
Mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der CDU und CSU nehme ich die Fragen der Menschen zum Datenschutz im Internet sehr ernst. Europaweit sollen einheitliche Datenschutzstandards gelten, an die sich alle Nachrichtendienste der EU-Staaten halten müssen. Der Zugang zu persönlichen Daten durch ausländische Behörden muss eng begrenzt sein und streng kontrolliert werden. Die Menschen sollen wissen, welche Daten durch Telekommunikationsfirmen gespeichert werden und in welchem Umfang. Es muss klar sein, zu welchem Zweck Daten an ausländische Stellen weitergegeben werden. Zweck und Mittel müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Wir – als Gesetzgeber Bundestag und insbesondere wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – werden daher selbstverständlich auch zum Zweck der Sicherheit nicht alles gesetzlich zulassen, was technisch möglich ist. Wir wollen unseren Sicherheitsbehörden daher auch künftig nur einen gezielten Zugriff auf Daten unter strengen rechtsstaatlichen Maßgaben erlauben. Eine ziellose und allumfassende Sammelwut lehnen wir jedoch strikt ab.
Bei aller Kritik am Vorgehen der US-Geheimdienste wissen wir zugleich: Internationale Zusammenarbeit der Nachrichtendienste ist notwendig. Sie ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit unserer Sicherheitsbehörden bei der Abwehr von Gefahren für unser Land wie z. B. dem internationalen Terrorismus. Ebenso ist der Schutz deutscher Soldaten in Krisengebieten nur bei enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern und Verbündeten möglich.
Das im Sommer initiierte No-Spy-Abkommen könnte einen ersten Schritt darstellen. Deutschland und Frankreich wollen möglichst viele europäische Staaten einbeziehen. Der Initiative von Angela Merkel und Francois Hollande für europaweit geltende Bedingungen in der transatlantischen Geheimdienstarbeit sollten sich daher möglichst viele EU-Mitglieder anschließen. Es müssen demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze und Standards durchgesetzt werden.
In Zeiten des World Wide Web brauchen wir EU- und möglichst weltweite, hohe Standards im Datenschutz, um die Grundlagen unserer Demokratie und unseres Rechtstaats, um Persönlichkeits- und Bürgerrechte auch in Zukunft vor unzulässigen staatlichen Eingriffen zu schützen.
4) Die Besetzung erfolgte durch das Bundeskabinett.
5) Auch ohne dabei gewesen zu sein, kann ich diese Unterstellung deutlich zurück weisen!
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund