Frage an Manfred Grund von Katrin L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Grund,
ich möchte mich zum einen unbedingt der Frage von M. L. anschliessen. Und ergänzen: Wissen Sie ob andere Abgeordnete des Parlamentarischen Kontrollausschusses die Dienststellen der Nachrichtendienste besucht haben, um die Arbeit zu kontrollieren? (Wenn ja, welche Eindrücke bestanden, welche Ergebnisse gab es?)
Zusätzlich wüsste ich gerne auch von Ihnen, wie sie die Staatliche Souveränität Deutschlands einschätzen. Wie Souverän ist Deutschland und welche Privilegien genau sind irgendwelchen Alliierten, ihren Geheimdiensten, ihrem Militär resultierend aus der Zeit der Besatzungszeit immer noch verblieben?
(Und WIE können wir überhaupt noch mit den Amerikanern befreundet sein... Genauso geheim, wie sie uns abgehört haben, können sie all unsere Geschäftsgeheimnisse an Microsoft, google und jedes beliebige andere amerikanische Unternehmen weitergeben. Hier noch unveröffentlichte Forschungsergebnisse könnten sie rechtzeitig selbst veröffentlichen... und unsere Patientendaten "dürfen" sie auch mit lesen / nutzen. ... Hallo elektronische Krankenakte... UND ganz selbstverständlich sollte es in allen Demokratien möglich sein, dass sie irgendwann Länder / Firmen / Institutionen / Menschen ... als Freunde haben, mit denen Deutschland verfeindet ist! Und dann kommen sie auf die Idee, dass ihre Freunde auch Zugriff auf ihre = unsere Daten haben sollen...)
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Lehmann
Sehr geehrte Frau Lehmann,
zu Inhalten wie zur Struktur und Organisation der Arbeit im PKGr werde ich mit Blick auf Verschwiegenheitspflichten nicht antworten.
Deutschland genießt staatliche Souveränität. Ich verweise auf die 2+4-Verhandlungen 1990. Die Stationierung ausländischer Truppen auf deutschem Gebiet ist bilateral durch Staatsverträge vereinbart oder ergibt sich aus der Mitgliedschaft Deutschlands in multinationalen Organisationen (NATO, OSZE).
Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte: „Bei uns in Deutschland und in Europa gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts.“ Das ist eindeutig auch und gerade in Bezug auf die Nutzung elektronischer Daten und verdient Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund