Frage an Manfred Grund von Markus L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Grund,
sie sind Mitglied des des parlamentarischen Kontrollausschusses und haben so viel ich weiß das Recht, jede Dienststelle der deutschen Nachrichtendienste zu betreten und Akteneinsicht zu fordern, sowie die Mitarbeiter einer Befragung zu unterziehen. Ich kann verstehen, dass Sie über die Inhalte solcher Maßnahmen konkret keine Auskunft erteilen können. Deshalb frage ich sie im Hinblick auf die NSU- und Überwachungsaffaire: Wie oft haben Sie in dieser Legislaturperiode davon Gebrauch gemacht? Wie oft haben Sie sich persönlich davon überzeugt, dass die Überwachungseinrichtungen und -maßnahmen der Nachrichtendienste unsere gesetzlichen Vorgaben erfüllen? Wie viele solche Einrichtungen haben Sie besucht? Haben Sie überhaupt von diesem Recht Gebrauch gemacht? Was passiert im Falle von Beanstandungen?
Vielen Dank,
Dr. Markus Lilienthal
Sehr geehrter Herr Dr. Lilienthal,
verschiedenen Umständen geschuldet kann ich erst heute auf Ihre Frage vom 29. Juni 2013 antworten.
In der laufenden Legislaturperiode habe ich zwei Einrichtungen / Standorte der deutschen Nachrichtendienste aufgesucht. Ich habe mich dabei über Funktionen, Arbeitsweise und Strukturen informiert.
Beanstandungen oder Verstöße gegen Recht und Gesetz konnte ich dabei nicht feststellen. Hätte es sie gegeben, wären sie im PKGr angesprochen worden.
Im Rahmen meiner Mitgliedschaft im PKGR habe ich zusätzlich zu den verschiedensten Themen Anfragen und Themen auf die Tagesordnung setzen lassen, z. Bsp. zur Cyber-Security, zu den Residenzen des BND im Ausland oder zum Umgang mit Reisepässen mit biometrischen Daten.
Ich hatte und ich habe nicht den Eindruck, meiner Kontrollpflicht nicht nachkommen zu können oder daran gehindert zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund