Frage an Manfred Grund von Edgar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Welchen Beitrag haben Sie exakt zur Lösung dieses Problems beigetragen?
Soldaten mit NVA-Vergangenheit sind noch immer benachteiligt Im Speziellen geht es um eine bessere Versorgung von den nach der Wiedervereinigung als Berufssoldaten übernommenen rund 4800 Soldaten der Nationalen Volksarmee, von denen sich zur Zeit noch 2787 im aktiven Dienst befinden
Ich denke als Betroffener, alle vorliegenden Argumente berücksichtigend, die betroffenen Soldaten haben ihren Beitrag bisher geleistet und mit weniger Besoldung und Versorgung in der oft wohlgepriesenen „Armee der Einheit“ loyal gedient.
Daher ist es nicht einzusehen, warum dieser Personenkreis noch weitere Jahre schlechter gestellt wird.
Ich möchte, dass für diese Soldaten, die ein Stück deutsche Geschichte nach der Wiedervereinigung mitgeschrieben haben und ihren Dienst vorbehaltlos aus dem Verständnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in der Heimat und im Auslandseinsatz leisten und geleistet haben, etwas mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen wird.“
Sehr geehrter Herr Günther,
vielen Dank für die Frage. Die in Ihren Sätzen formulierte Würdigung des Anteils der Soldaten aus den neuen Bundesländern für das Zusammenwachsen der Armee der Einheit sowie für ihren Dienst im In- und Ausland teile ich ausdrücklich.
Für die Ruhestands-Versorgung als Soldaten- bzw. Beamtenzeiten zählen nur die Dienstzeiten beim Bund oder einem Land ab 1990 nach Übernahme in den Bundes- oder Landesdienst.
An der Systementscheidung im Einigungsvertrag, aus Gleichbehandlungsgründen alle in der ehemaligen DDR erworbenen Anwartschaften einheitlich in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, hat sich nichts geändert. Eine davon abweichende Sonderregelung für NVA-Vordienstzeiten ist nicht beabsichtigt und wäre auch nicht zu begründen. Deshalb sehe ich für ein solches Vorhaben keine gesellschaftliche und keine parlamentarische Mehrheit.
Auch ich habe 2012 für das Begleitgesetz zur Bundeswehr-Reform gestimmt. Darin wurde die Hinzuverdienstgrenze für Tätigkeiten in der Privatwirtschaft aufgehoben - sowohl für Soldaten und Beamte mit als auch ohne Vordienstzeiten in der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA), die bis zum Jahr 2017 freiwillig ausscheiden. Mit dem Gesetz wird ein weiterer Schritt zur Angleichung von Versorgungsleistungen für Bundeswehrsoldaten mit und ohne NVA-Vordienstzeit erzielt.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Grund