Frage an Manfred Grund von Edgar G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Das von der SPD-Fraktion im Bundestag eingebrachte Gesetz, das Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellt, wurde von CDU/CSU und FDP abgelehnt
Sie haben diese Entscheidung sicherlich mitgetragen.
Jetzt müssen die Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen,dass CDU/CSU und FDP uns zur "Bananenrepublik" machen.
Unglaublich, aber wahr:
Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland (bis auf den direkten Stimmemkauf) nicht strafbar - genau wie in Syrien und Saudi Arabien!
Während aktuell 165 Staaten eine UN-Konvention gegen Korruption bereits umgesetzt haben, wird dies in Deutschland seit neun Jahren blockiert.
Seit 9 Jahren änderten Sie Nichts an diesem Zustand !
Jetzt werden die Wähler wieder getäuscht und bekommen was vorgegelogen !
Damit muss endlich Schluss sein! Wann ?
Sehr geehrter Herr Günther,
für die Frage bin ich Ihnen dankbar, auch wenn ich diese rechtspolitische Beurteilung des Zustandes der Bundesrepublik Deutschland nicht teile. Ich sehe einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der die Kraft hat, gegen einen Bundespräsidenten zu ermitteln. Ich sehe eine freie Presse, die es ermöglicht, sich unvoreingenommen und unabhängig von der Meinung der jeweiligen Regierung zu informieren, und die die Kraft hat, Missstände aufzudecken.
Die eingangs formulierten Vorwürfe, der Antrag der SPD „wurde von CDU/CSU und FDP abgelehnt“ und „Sie haben diese Entscheidung sicherlich mitgetragen“ sind falsch. Der Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/8613 in erster Lesung behandelt und in die Ausschüsse verwiesen. Eine „Ablehnung“ konnte es noch gar nicht geben.
Die weitere Behandlung ist schwierig – aus rechtspolitischen Erwägungen. In dem Antrag heißt es, eine Strafbarkeit der Vorteilsnahme soll dann nicht der Fall sein, wenn der Mandatsträger gemäß seiner inneren Überzeugung handelt, die Vorteilsgewährung das Verhalten des Mandatsträgers also nicht beeinflusst hat. Dieser SPD-Vorschlag läuft auf eine Gesinnungsprüfung und Gewissensrechtfertigung eines Abgeordneten gegenüber einem Staatsanwalt hinaus. Hier sage ich Stopp!
Meine Fraktion lehnt es weiter ab, dass mit dem Gesetzentwurf unter Umständen das Mandat mit der Amtsträgereigenschaft gleichgesetzt werden könnte. Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Jahren zum Art. 38 GG, der das freie Mandat und die Aufgaben der Abgeordneten beschriebt, formuliert:
Wer freie Abgeordnete will, muss auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass die vom Volk Gewählten ganz überwiegend mit Umsicht und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen. Das Prinzip der Freiheit verlangt, dass nur der Missbrauch gezielt und konsequent bekämpft wird, aber nicht, dass aus dem abweichenden Verhalten Weniger zuerst ein Ambiente des Misstrauens geschürt und sodann eine lückenlose Kontrolle auch der redlich Arbeitenden verlangt wird (BVerfG 2 BvE 1/06, Rd-Nr. 262).
Dieser Zustand beschreibt eine Sackgasse, denn der SPD-Antrag wird dem nicht gerecht. Und trotzdem geht es Deutschland nicht schlechter als anderen Ländern, die die UNCAC bereits ratifiziert haben. Denn das deutsche Strafrechtsystem umfasst korrupte Handlungen umfassender als es das UN-Antikorruptionsabkommen vorsieht. Und es gibt nicht einen einzigen Fall, der bestraft gehört, aber ob der fehlenden Ratifizierung nicht geahndet werden könnte. Deshalb mahne ich, diesen Punkt auch nicht überzubewerten.
Für einen tieferen Austausch stehe ich Ihnen in meinem Wahlkreisbüro am Steinweg 51 zu einem vereinbarten Termin gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund