Frage an Manfred Grund von Robert B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Manfred Grund
Meine Frage an Sie: den DDR- Bürgern, die in der damaligen DDR auf die Straßen gingen und den Spruch: "wir sind das Volk" skandierten werden heute als Helden bezeichnet! Aber--
wer spricht über die Bürger, die vor dem Mauerfall die DDR verlassen hatten? Entweder durch Flucht, Ausreise, Ausweisung etc.?
Diese Bürger haben teilweise ihr Leben aufs Spiel gesetzt, um in den freien Teil Deutschlands zu gelangen, haben ihr gesamtes Hab und Gut in der DDR lassen müssen und haben bei null ihr neues Leben in der alten Bundesrepublik begonnen. Vergisst man, dass dies die ersten Bürger waren, die den Verfall der DDR herbeiführten?
Mittlerweile werden diese Bürger zum zweiten Mal abgestraft: Erst die Repressalien und Demütigungen in der DDR und jetzt der Betrug an der Altersrente. Denn die seinerzeit von der LVA getätigte Zusage, die Altersrente nach dem FRG zu erhalten, wurde ohne Begründung zurückgenommen und die Berechnung erfolg nach dem RÜG.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es richtig, dass das RÜG für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?
2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?
3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt?
Mit
freundlichen Grüßen
Robert Beer
1) Ja.
2) Nein.
3) Nein.
Sehr geehrter Herr Beer,
bitte senden Sie mir Ihre Renten-Bescheide in Kopie - oder sprechen Sie den regional zuständigen Abgeordneten Ihres jetzigen oder damaligen Wohnortes an. Ohne Kenntnis eines konkreten Vorganges kann ich zu den mir bislang nicht bekannten Problemen, die Sie eingangs Ihrer Frage schildern, derzeit keine Aussage treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund