Frage an Manfred Grund von Dagmar S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grund,
ich habe folgende 4 Fragen an Sie:
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln für Abgeordnete zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schröder
Sehr geehrte Frau Schröder,
Ihre Fragen möchte ich kurz und präzise beantworten:
1. Bundestagsabgeordneter, seit 1994, gelernt bin ich Elektroingenieur.
2. Ich selbst beziehe keine außerparlamentarischen Nebeneinkünfte.
Ich bin Mitglied der Vertreterversammlung der Feuerwehrunfallkasse Thüringen, ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Fahrtkilometer werden erstattet.
Da ich mich mit diesem Ehrenamt Vermutungen und Verdächtigungen aller Art aussetze, so auch von Ihnen, werde ich bei nächster Gelegenheit meine Mitgliedschaft nieder legen. Offensichtlich ist Sachkenntnis suspekt.
3. Ja, ich möchte weiter als Bundestagsabgeordneter wirken.
4. Die Neuregelung bindet aber auch den 16. Deutschen Bundestag. Deshalb prinzipiell: Transparenz und Kontrolle sind für das Vertrauen der Wähler in die Politik und die Politiker von herausragender Bedeutung. Selbst der Anschein sachwidriger Abhängigkeiten von Abgeordneten muss strikt vermieden werden, um die Akzeptanz politischer Entscheidungsprozesse zu gewährleisten. Dies betrifft alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die der Abgeordnete neben dem Mandat ausübt, und die daraus erzielten Einkünfte.
Im Rahmen der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten halte ich es für richtig, dass alle Einkünfte aus beruflicher und sonstiger Tätigkeit dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen sind.
Transparenz ist aber kein Selbstzweck. Sie ist nur da sinnvoll und zu rechtfertigen, wo sie tatsächlich in der Lage ist, Abhängigkeiten aufzudecken. Eine pauschalierte Veröffentlichung der aus zulässigen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte eines Abgeordneten schafft lediglich eine Scheintransparenz. Sie ist verfassungsrechtlich bedenklich und politisch problematisch, weil sie keinerlei Rückschlüsse über mögliche Interessenkonflikte zulässt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit des Mandats, die Berufsfreiheit, den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. Hier dürfen wichtige Elemente der Demokratie nicht ausgehöhlt werden.
Ich denke, dass eine weitere Präzisierung der Verhaltensregeln nicht erforderlich ist.
Ihr
Manfred Grund, MdB