Frage an Manfred Grund von Thomas B. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Grund,
aufgrund einer völlig falschen Diskussionsbasis, die durch die Frage von Herrn Hildebrand und Ihrer Antwort darauf entstanden ist, muss ich der Richtigkeit halber, diese Thematik wieder zumindest in einem Punkt zurecht rücken, da dementsprechend Ihre Antwort auch völlig anders ausfallen müßte.
Es wurde nach der Sperrung von IP- Adressen und den daraus entstehenden Folgen gefragt. Es ist aber so, dass niemals angedacht war, IP- Adressen zu sperren, es ging bei den Plänen von Bundesfamilienministerin U. von der Leyen lediglich um das sog. DNS Access Blocking. Es werden damit Domains bzw. Domainnamen auf eine Stopp- Schild Seite umgeleitet. Bei einer IP- Adresse würde diese Technik gar nicht funktionieren, man müßte eine IP- Sperre anders realisieren, was auch zugegebenermaßen effektiver wäre, aber auch etliche unschuldige Webauftritte blockieren würde. Daher formuliere ich die Frage nun im richtigen technischen Rahmen um: Ist Ihnen bewusst, dass durch die Umleitung von Internetseiten per DNS Access Blocking ggf. auch dutzende legaler Webseiten gesperrt werden? Wie soll das vermieden werden?
Wie stehen Sie zur geplanten Gesetzesänderung nun, nachdem nachgewiesen wurde, dass "Löschen" effektiver (auch im Ausland) ist als "Sperren" und die Zahlen und Statistiken, die von der Familienministerin verwendet wurden, jeglicher Substanz entbehren ? Quelle: http://netzpolitik.org/2009/hintergrundtext-kinderpornographie-internet-sperren
Wie erklären Sie sich, dass offensichtlich bei der Strafverfolgung im Falle von KiPo weniger effizient vorgegangen wird als bei sog. Phishing im Kreditwesen ? Quelle: http://www.pressmap.de/cdu-kampf-gegen-kinderpornographie-im-internet-scheitert-am-bka-dienstweg-37203
Wird dadurch nicht das ganze Vorhaben ad Absurdum geführt ?
Gruß,
Thomas Brück
Sehr geehrter Herr Brück,
vielen Dank für Ihre Frage, die ja seit Wochen so oder ähnlich hier und in andren Foren immer wieder gestellt wird. Obwohl selbstverständlich ein Erkenntnisprozess eingesetzt hat (dass die technische Umsetzung noch der Präzisierung bedarf), unterstütze ich das Vorhaben unserer Familienministerin, Inhalte mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Die Unzugänglichkeit muss der erste Schritt sein, dem als zweiter eine Löschung folgen muss. Als dritter Schritt gehört die Bestrafung der Urheber sowie die strafrechtliche Verfolgung der Konsumenten der Angebote mit kinderpornografischen Inhalten dazu.
Mehrere Ausschüsse des Deutschen Bundestages haben zur Thematik Ende Mai eine Öffentliche Anhörung abgehalten. Nahezu alle Sachverständigen erklärten: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.
Darüber hinaus teilten die Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Etwaige Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche (die mir bislang nicht bekannt sind) erteilt die Union eine harte und klare Absage.
Das access blocking ist nicht die einzige von Ministerin von der Leyen vorgeschlagene Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderpornographie. Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt ist Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet. Sie soll die Ermittlung der Täter und das Schließen dieser Seiten nicht ersetzen, sondern die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter wirksam ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund