Frage an Manfred Eibl von Thomas H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich werde als Anwalt oft von Bürgern kontaktiert, die Schwierigkeiten mit dem Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Dies äußert sich in Zwangsvollstreckungen bis zu Lohn- und Kontopfändung, Eintrag in das Schuldnerverzeichnis oder Haftbefehl.
Das BVerfG hat im ersten Rundfunk-Urteil 1961 (2 BvG 1, 2/60) einen solchen Rundfunk für ausnahmsweise verfassungskonform angesehen, solange ein echter Markt nicht bestehe:
> Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG untersagt es, die Presse "von Staats wegen zu reglementieren oder zu steuern. Eine Einflußnahme des Staates wäre mit dieser verfassungsmäßigen Garantie der Pressefreiheit nur vereinbar, wenn sie wegen der Konkurrenz mit der Fülle der vom Staat unabhängigen Zeitungen und Zeitschriften an dem Bild der freien Presse substantiell nichts ändern würde."
"Der Unterschied zwischen Presse und Rundfunk besteht aber darin, daß innerhalb des deutschen Pressewesens eine relativ große Zahl von selbständigen und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierenden Presseerzeugnissen existiert, während im Bereich des Rundfunks sowohl aus technischen Gründen als auch mit Rücksicht auf den außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand für die Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen die Zahl der Träger solcher Veranstaltungen verhältnismäßig klein bleiben muß."<
Die Zeiten haben sich längst geändert. Mit Satellit, Kabel und vor allem Internet ist es zahlreichen Personen möglich, Rundfunk anzubieten.
Die Voraussetzungen, unter denen staatlicher Einfluss auf den Rundfunk – stets ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit anderer Anbieter – zulässig ist, liegen nicht mehr vor. Ich kann Ihnen garantieren, dass Sie sich mit der Abschaffung der Sympathie einer großen Zahl bayerischer Bürger sicher sein könnten.
Können Sie sich die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen? Welche Schritte werden Sie hierfür unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen für eine notwendige Grundversorgung mit Informationen, die ganz wesentlich für das Funktionieren der demokratischen Gesellschaft ist. Sie sollen einen unabhängigen Journalismus gewährleisten, der sich durch Qualität, Transparenz und Neutralität auszeichnet. Nicht zufällig entstand der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg als Gegenentwurf zu einem zentralistisch organisierten Staatsfunk, der eben nicht einer neutralen Berichterstattung verpflichtet ist. Auch wenn es im Bereich der Öffentlich-Rechtlichen sicherlich kontinuierlichen Reformbedarf gibt und diese der Öffentlichkeit noch transparenter erklären müssen, wie sie arbeiten und warum es sie braucht, ist unserer Ansicht nach das Prinzip einer solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendige Bedingung, damit sich die Vielfalt des gesellschaftlichen Lebens auch in einem vielfältigen, regional und national ausgerichteten Programmangebot wiederfinden kann.
Unabhängig davon sehen wir eine Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wesentliche politische Aufgabe. Für uns FREIE WÄHLER steht dabei die Reformierung der Wohnungspauschale und die Herstellung von Sozialverträglichkeit ebenso im Fokus wie der weitere Ausbau der Trimedialität, also die redaktions-, medien- und standortübergreifende Kooperation und Vernetzung, sowie die stete Überprüfung der Zusammensetzung der zentralen Rundfunkgremien - gerade vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungsprozesse.
Gleichsam gilt es, das Gleichgewicht zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk auch in Zukunft zu erhalten. Eine vielseitige Medienlandschaft lebt vom privaten und öffentlichen Rundfunk. Dabei spielt die Diversität des lokalen und regionalen Rundfunks ebenso eine Rolle wie die journalistische Ausbildung. Denn Programmqualität und die Stärkung der Meinungsvielfalt geht mit einer guten journalistischen Ausbildung und einer angemessenen Unterstützung der privaten Sender einher. So ist es für uns bedeutsam, sowohl Ausbildung als auch Arbeitsbedingungen im journalistischen Bereich und die Vielfalt der Medienlandschaft nachhaltig zu stärken.
Vor diesem Hintergrund halten wir den steten Willen zur Weiterentwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks für unentbehrlich. So geht es aus unserer Sicht auch darum, geltende Regelungen kontinuierlich dahingehend zu hinterfragen und zu überprüfen, dass die Wohnungspauschale nicht zu Ungerechtigkeiten und sozialen Härten führt. Die Herstellung von Sozialverträglichkeit ist unser politisches Ziel. Eine vollständige Abschaffung des Rundfunkbeitrags können wir jedoch aus den oben genannten Gründen nicht befürworten.