Frage an Manfred Eibl von Andreas P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Eibl,
wie stellen Sie sich die weitere Integration und Aufnahme von Asylsuchenden vor ?
Ich habe die Sorge das aufgrund der derzeit gut verfügbaren Steuermittel das Problem mit Geld gelöst wird. Doch das wird nicht immer so sein. Wirtschaftliche Lagen können sich ändern. Es gibt derzeit Millionen von Menschen die auf der Flucht sind (s. hierzu den Artikel aus dem Focus https://www.focus.de/politik/ausland/flucht-aus-afrika-millionen-menschen-bereiten-sich-darauf-vor-afrika-zu-verlassen_id_8661378.html). Alle können nicht versorgt und aufgenommen werden. Letztlich ist ja auf dem EU- Gipfel wieder keine Einigung zustande gekommen das die EU gemeinschaftlich Flüchtlinge aufnimmt.
Es wurden 2017 21 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt in die Flüchtlingsintegration, Aufnahme und Versorgung gesteckt. Für dieses Geld gäbe es aber auch andere sinnvolle Verwendungen (Rente, Krankenkasse usw.). Wie wollen Sie darauf, auf Landesebene, einwirken ?
Verehrter Herr P.,
dass Sie dieses Thema sehr berührt ist meinerseits mehr wie nachvollziehbar.
Das Asylrecht für individuell politisch Verfolgte steht für mich nicht zur Diskussion. Der Schutz für Kriegsflüchtlinge gilt aber nur für die Dauer der kriegerischen Handlungen in einem Herkunftsland. Damit unser Sozialsystem nicht darunter leidet, brauchen wir eine konsequente Rückführungspraxis für Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Die Illegale Zuwanderung muss bereits in den Herkunftsländern unterbunden werden.(Beispiel Ägypten) Diejenigen Einwanderer haben sich nach den rechtstaatlichen Vorgaben unseres Landes zu halten. Es muss des Weiteren der Wille erkennbar sein sich in unserm Land zu Integrieren. Wichtig hierbei ist, dass die Kosten dafür nicht zu Lasten der Beitragszahler Städte und Gemeinden gehen darf. Das heißt im Einzelnen.:
Einwanderungsgesetz nach Qualifikation wie z.B kanadisches und australisches Vorbild
Sozialleistungen für Einwanderer frühestens nach fünf Jahren in Deutschland
Familiennachzug für Asylbewerber begrenzen
Asylverfahren beschleunigen (ausreichend Asylrichter für Bayern)
Einzelfallprüfung statt genereller Entscheidungen bei Asylverfahren
Rückkehrhilfen vor Abschiebung und bessere Zusammenarbeit mit Herkunftsländern
Abschiebung konsequent durchführen
Kein Familiennachzug ehemaliger Gefährder
Sicherheitslage im Bürgerkriegsländern regelmäßig überprüfen
Sachleistungen vor Geldleistungen für Asylbewerber
Leistungen für nicht Integrationswillige Flüchtlinge kürzen
Zuwanderer mit Bleiberecht schneller in Arbeit bringen.
Mit freundlichen Gruß
Manfred Eibl