Frage an Manfred Drieling von Constanze S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Drieling!
Was werden Sie tun, um in Oldenburg lokale und regionale Beratungs- und Unterstützungsstrukturen im Bereich Nichtdiskriminierung und Gleichstellung wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gefordert, zu unterstützen und weiter auszubauen?
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Schnepf
Antidiskriminierungsstelle Interkulturelle Arbeitstelle IBIS e.V.
Sehr geehrte Frau Schnepf,
so wie es im Grundgesetz in den Grundrechten und hier insbesondere in dem Artikel 1 Abs. 1 lautet „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ sowie in dem Artikel 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“ sehe ich es, als meine Verpflichtung/Aufgabe an Sie in Ihren stetigen Bemühungen zu unterstützen. Daher ist nach meinem Verständnis das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ eine notwendige Ergänzung zu den Grundrechten, da es wie in § 1 zum Ziel hat: „Menschen vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“.
Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten einsetzen Sie bei der Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Drieling
Landtagskandidat der Freien Wähler