Frage an Manfred Dannhorn von Heinz R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dannhorn,
können Sie sich bei Abstimmungen im Landtag frei nach Gewissen entscheiden oder müssen Sie die Entscheidung Ihrer Partei vertreten, d.h. besteht Fraktionszwang?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Riedel
Sehr geehrter Herr Riedel,
Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet. Wir LINKE nehmen diesen Verfassungsauftrag ernst und lehnen einen Fraktionszwang ab. Natürlich wird auch bei der LINKEN versucht, über eine ausführliche Diskussion und eine Abstimmung in wichtigen Fragen eine Fraktionsposition zu bestimmen. Davon abweichende Abstimmungen einzelner Abgeordneter im Bundestag und in den Länderparlamenten gab es und wird es auch zukünftig geben. Eine Disziplinierung oder Sanktionierung deshalb findet nicht statt. Ich kann also im Falle einer Wahl frei nach meinem Gewissen entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Dannhorn