Frage an Malu Dreyer von Florian D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dreyer,
1. Waren und sind Sie als ehemalige Aktivistin der Friedens- und
Frauenbewegung für oder gegen diese verordnete Massentötung aktiv?
Problembeschreibung auf der Friedensnobelpreisträger-Homepage von:
http://www.ippnw.de/index.php?/s,1,2,116/o,article,516/
2. Welche eigenen Initiativen für oder gegen diese grausame Massentötung können Sie persönlich nachweisen?
Mit neugierigen Grüßen
Florian Dengler
Sehr geehrter Herr Dengler,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Mit der Strahlenschutzverordnung vom 1. August 2001 wurden die verschärften Vorgaben der EU in deutsches Recht und die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission umgesetzt. Wie Sie in diesem Zusammenhang von "grausamer Massentötung" sprechen können, erschließt sich mir nicht.
Ziel der Strahlenschutzverordnung ist es weiterhin, die Bevölkerung besser vor radioaktiver Strahlung zu schützen. Aus diesem Grund wurden die meisten Grenzwerte herabgesetzt. So wurden beispielsweise die Dosiswerte für die Bevökerung von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr gesenkt und für Menschen, die im Beruf Strahlung ausgesetzt sind, der zulässige Wert von 50 auf 20 Millisievert reduziert. Auch die erhöhte Strahlung aus natürlichen Quellen ist erstmals in eine solche Regelung einbezogen worden und nicht, wie früher, nur die durch den Menschen verursachte Strahlung.
Ich bin sicher, dass durch die Reduzierung der Grenzwerte ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes unternommen werden konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer