Frage an Malu Dreyer von Annegret F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dreyer,
wenn sie am Sonntag wirklich wieder zur Ministerpräsidentin gewählt werden, was können wir denn von ihnen bezüglich Übernahme hoheitlicher Aufgaben durch die Kommunen von ihnen erwarten?
Werden Aufgaben weiter ausschließlich von Wohlfahrtsverbänden wahrgenommen (Daseinsfürsorge) oder von anderen Dienstleistern (privat oder gewerblich), die lt. GrundGesetz und weiterer Gesetze in die öffentliche Hand gehören (Abfallwirtschaft,Luftreinhaltung, Jobcenter, Vergabe von Sondergenehmigungen für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze, Garantie von Mobilität im Rahmen der Teilhabe, Schutz der körperlichen Unversehrtheit usw.???
vielen Dank
A. F.
Liebe Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Verzögerung in der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Ich kann Ihre Einschätzung und Wahrnehmung, dass hoheitliche Aufgaben der Kommunen nur noch von Wohlfahrtsverbänden und privaten Dienstleistern wahrgenommen werden, nicht nachvollziehen. Die Kommunen arbeiten dort, wo es gesetzlich vorgesehen ist, gut mit Wohlfahrtsverbänden zusammen, z.B. in der Jugendhilfe. Dies sichert die Vielfältigkeit der Hilfsangebote der freien Träger ab, die sich durch unterschiedliche Wertorientierungen, Methoden und Arbeitsformen auszeichnen und somit für den einzelnen Bürger oder die einzelne Bürgerin passende Angebote machen können. Der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Private sind enge rechtliche Grenzen gesetzt.
Es ist meine Überzeugung, dass ein Land nur mit starken Kommunen erfolgreich sein kann. Wir fördern deshalb die enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Städten und ihren benachbarten Gebietskörperschaften und entwickeln das Projekt „Starke Kommunen – starkes Land“ zu einem Förderschwerpunkt weiter. Wir wollen die Kommunen weiterhin in guter Partnerschaft in ihrer Handlungs- und Leistungsfähigkeit begleiten und stärken. Die Verbesserung der Finanzlage der Kommunen bleibt ein wichtiges Anliegen. Wir stärken daher die notwendige kommunale Investitionsfähigkeit durch die Fortführung der Förderprogramme in den Bereichen Städtebau, Dorferneuerung und Investitions-Stock. 2010 haben wir außerdem den Kommunalen Entschuldungsfonds eingeführt. Allein für die Jahre 2012 bis 2014 wurden den Kommunen rund 463 Millionen Euro Landeszuweisungen ausbezahlt. Mit den Konsolidierungsbeiträgen der Kommunen waren dies rund 617 Millionen Euro. Wir stehen dafür, den Kommunen zukunftsfeste Strukturen zu gewährleisten. Mit der in der letzten Legislaturperiode gestarteten und in den vergangenen Jahren fortgeführten Kommunal- und Verwaltungsreform konnten bereits etliche Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden zu neuen, leistungsstarken Verwaltungseinheiten fusioniert werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit herzlichen Grüßen.
Ihre Malu Dreyer