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Malu Dreyer
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Frage von Heribert G. •

Frage an Malu Dreyer von Heribert G. bezüglich Gesundheit

Nichtraucherschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich möchte hiermit von meinem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Information Gebrauch machen und bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Im § 7 Abs. 1 NRSG steht, dass Schank- und Speiseräume in Mehrraumgaststätten rauchfrei sind. Gibt es Ausnahmen und wenn ja unter welchen Voraussetzungen und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
2. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Marienberg behauptet in einem Artikel der Rhein-Zeitung wörtlich: "Wir haben uns beim Ministerium in Mainz erkundigt und rückversichert. Die Ausnahmegenehmigung (für ein Hotel in Nistertal) in diesem Fall ist rechtens. (Hier wird der Schankraum als Nebenraum und Raucherraum und ein entfernt liegender Speiseraum wegen der größeren Grundfläche als Haupt- und Nichtraucherraum deklariert, der jedoch von normalen Gaststättenbesuchern nicht frequentiert wird) Frage: Gibt es diese Ausnahmegenehmigung und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
3. § 7 Abs. 3 beschreibt Grundfläche und Anzahl Sitzplätze in Nebenräumen. Ist es richtig, dass nur in Nebenräumen, die nicht Schank- oder Speiseräume sind, Rauchen unter den beschriebenen Voraussetzungen erlaubt werden kann?

In der VG Bad Marienberg ist offensichtlich die Neufassung des NRSG nicht bekannt. Werden Sie darauf hinwirken, dass sich dieser Umstand ändert und dass auch hier das Gesetz angewendet wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte gern darauf hinweisen, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Angelegenheiten, die mich als Ministerin des Landes Rheinland-Pfalz betreffen, an das Ministerium in Mainz zu senden. Leider darf ich aus rechtlichen Gründen ministerielle Anliegen nicht in meinem Abgeordnetenbüro bearbeiten.

Sie erreichen mich im Ministerium folgendermaßen:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Staatsministerin Malu Dreyer
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Email: min@masgff.rlp.de

Um Ihnen dennoch eine weiterführende Rückmeldung zu geben, habe ich mich
entschlossen Ihnen kurz zu antworten.

Sie sprechen einen konkreten Fall in der VG Bad Marienberg an, wo in Ihren Augen scheinbar ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz vorliegt. Ich empfehle Ihnen, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden. Dies ist für die Einhaltung und Durchsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zuständig. Sie können sich auch gern meinen Abgeordneten-Kollegen in Bad Marienberg Hendrik Hering in dieser konkreten Angelegenheit wenden.

Es ist gut, dass Sie so aufmerksam mit dem Thema umgehen. Für die Umsetzung
neuer gesetzlicher Regelungen braucht es manchmal etwas Zeit und Geduld.

Ich wünsche Ihnen und uns weiterhin viel Erfolg im Bemühen um einen guten
Nichtraucherschutz.

Es grüßt Sie herzlich

Malu Dreyer