Frage an Malte Spitz von Günter S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Sehr geehrter Herr Spieker,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Bündnis 90/Die Grünen treten für Behandlungsformen ein, die auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang beruhen. Menschen in psychiatrischen und psychosozialen Krisen müssen in ihrer Autonomie und Eigenständigkeit gefördert werden. Behandlungen gegen deren Willen werden von vielen Patienten als traumatisierend und entwürdigend erlebt.
Die psychiatrischen Krankenhäuser müssen dazu verpflichten werden, ihren Patienten mit wiederkehrenden Behandlungsverläufen eine verbindliche Behandlungsvereinbarung für Situationen einer Nichteinwilligungsfähigkeit zu unterbreiten. Auf diesem Weg haben die Betroffenen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie in einer solchen Situation unterstützt und behandelt werden wollen.
Wenn sich eine Patientin oder ein Patienten in einer akut lebensbedrohlichen Situation befindet oder das Risiko irreversibler Gesundheitsschädigungen besteht, dürfen Ärzte im Rahmen des rechtfertigender Notstands ohnehin behandeln. Diese Behandlung muss aber zeitlich begrenzt werden.
Darüber hinaus muss den Betroffenen Hilfe, medizinische und psychosoziale Versorgung und Unterstützung angeboten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Spitz