Warum haben Sie der Änderung der Gemeindeordnung und dem Demokratieabbau auf kommunaler Ebene zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Krüger,
durch die Änderung der Gemeindeordnung und die damit verbundene Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in Kommunen mit über 31 Vertreter*innen, wurden explizit kleinere Parteien wie DIE LINKE oder die FDP, die in diesen Städten vorher Fraktionen hatten, geschwächt und können jetzt, obwohl sie mehr als eine Vertretung in den Parlamenten haben, wesentlich schlechter arbeiten.
Ihre Partei war einmal bekannt dafür, dass sie Demokratie stärken wollte. Wieso stimmten Sie und Ihre Partei also diesem massiven Schritt zu?
Mit freundlichen Grüßen
Pascal K.
Sehr geehrter Herr Pascal K.,
Was steht jetzt im Gesetzentwurf tatsächlich drin?
Unsere Fraktion hat sich dafür stark gemacht, dass die Generalklausel und eine Möglichkeit zur Untersagung von Bürgerbeteiligung nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Wir haben stattdessen geregelt, dass bei einem Beschluss zur Bauleitplanung mit 2/3-Mehrheit in der Gemeindevertretung dagegen zukünftig kein Bürgerentscheid mehr zulässig ist. Unterm Strich ist das für uns die beste Lösung.
Kommunen mit 31 oder mehr Gemeindevertreter*innen können zukünftig entscheiden, ob sie Fraktionen schon ab zwei oder erst ab 3 Mitgliedern einrichten. In einigen Gemeinden und Kreistagen ist die Vielzahl der Fraktionen nämlich ein echtes Problem, das die Sacharbeit behindert. So wollen wir den Balanceakt zwischen dem Anliegen kleinerer Parteien und der effektiven Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene hinkriegen. Außerdem werden die Quoren für den Bürger*innenentscheid moderat angehoben und etwas zusammen gefasst. Die CDU wollte die Quoren massiv erhöhen, so dass in der Praxis kaum noch Bürgerentscheide möglich gewesen wären.
Wie bewerten wir Grüne den Gesetzentwurf?
Unterm Strich sind wir mit den nun vorliegenden Gesetzesentwurf zufrieden. Die CDU hatte in ihrem Wahlprogramm zahlreiche Verschärfungen im Kommunalrecht eingebracht wie die Abschaffung der Direktwahl der Bürgermeister*innen, Einführung einer Sperrklausel, Umstellung auf d’Hondtsche Auszählung, faktische Abschaffung der Bürgerbeteiligung etc. All diese Punkte konnten wir erfolgreich wegverhandeln. Auch die Einigung zum Bürgerbegehren ist für uns ein Erfolg. Wir freuen uns, dass dieses Gesamtpaket nun von uns eingereicht wurde und noch vor der Kommunalwahl in Kraft treten konnte.