Frage an Maike Schaefer von Christoph G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schaefer,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist.
Werden Sie sich in der Bürgerschaft dafür einsetzten, dass 5G-Antennen in Bremen und Bremerhaven erst dann errichtet werden, wenn durch wissenschaftliche Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass die 5G-Strahlung über die Dauer von mehreren Jahren insbesondere für Kinder unbedenklich ist.
Mit freundlichen Grüßen
C. G.
Sehr geehrter Herr G.,
auch bei Technologien, die so wichtig für die weitere Entwicklung der Digitalisierung sind wie die 5G-Mobilfunktechnik, muss der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren Vorrang haben. In diesem Sinne werde ich mich dafür einsetzen, dass dieser Schutz im Zweifelsfall auch gegen wirtschaftliche Interessen durchgesetzt wird. Soweit die Unbedenklichkeit nicht auf Grundlage wissenschaftlicher Forschung hinreichend erwiesen ist, kommt ein Einsatz von 5G-Mobilfunkanlagen für mich nicht in Frage. Das muss nicht den 5G-Standard insgesamt betreffen, wohl aber die neu verwendeten, sehr hohen Frequenzbänder. Darum ist es wichtig, die Forschung zu möglichen Gesundheitswirkungen dieser Frequenzbänder voranzutreiben, um auch hier möglichst rasch zu validen Erkenntnissen zu kommen.
Generell ist es übrigens so, dass die höhere Strahlenbelastung für die Menschen in der Regel nicht von den Mobilfunksendeanlagen ausgeht, sondern von den körpernah getragenen Endgeräten. Dabei steigt die Strahlenbelastung mit der Sendeleistung, die das Gerät aufbringen muss, um die Verbindung zu halten. Paradoxerweise sorgt das Vorhandensein möglichst vieler Sendeanlagen daher dafür, dass die Strahlenbelastung für die Handy-Besitzer*innen sinkt, weil aufgrund der geringeren Entfernung zur nächsten Sendeanlage weniger Sendeleistung erforderlich ist. Gleichwohl müssen selbstverständlich auch die Interessen der Menschen berücksichtigt werden, die keine (5G-)Mobilfunktechnnologie nutzen wollen.
Liebe Grüße,
Ihr Maike Schaefer