Gibt es bereits einen Zeitplan für die Einführung der neuen Regelungen zur Staatsangehörigkeit?
Sehr geehrter Herr Özdemir,
meine Frau lebt seit über 20 Jahren in Deutschland. Sie hat einen permanenten EU Aufenthaltstitel und sie nimmt lebhaft Anteil an der deutschen Politik und Gesellschaft. Bislang hindert sie das Doppelstaatlichkeitsverbot daran, die deutsche Staatsangehörigkeit anzustreben. Eine Änderung der Gesetzeslage wäre für sie eine erhebliche Verbesserung.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage bzgl. der Reform des Staatsbürgerrechts.
Die konkrete Ausgestaltung der Reform hat mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs begonnen und befindet sich derzeit in Ressortabstimmung. Anschließend geht es in die parlamentarischen Beratungen.
Derzeit ist die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft noch nicht möglich. Mit dem überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir allen Menschen die Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren) erleichtern. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden dabei künftig durch klare Kriterien bestimmt, die im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch geklärt werden.
In Ausnahmefällen ist es aber bereits jetzt schon möglich die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Mehr Informationen finden Sie dazu hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/ausnahmen-in-denen-sie-ihre-bisherige-staatsangehoerigkeit-behalten-koennen-1865126
Wir beenden damit die schleichende Aushöhlung des Staatsangehörigkeitsrechts und es wird endlich die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Mahmut Özdemir