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Magnus Buhlert
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Frage von jens g.r. b. •

Frage an Magnus Buhlert von jens g.r. b. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Buhlert,

ich bin Besitzer eines 18 Jahre alten Fahrzeugs (Geländewagen) mit nur 86 PS und einem langlebigen Dieselmotor, der **keinen** Feinstaub produziert (technisch bedingt durch die ´alte´ Bauweise).

Die SPD und Grünen haben nun per 01.05.2005 den Art. 23 Abs. 6 a der StVZO gestrichen, so dass ich jetzt statt 179 Euro in Zukunft bis zum 10-fachen des Betrages für die KFZ-Steuer bezahlen muss.

Der Artikel wurde gestrichen, weil die Regierung die Käufer von grossen & PS-starken SUV-Fahrzeugen wie Porsche Cayenne, Mercedes M-Klasse, BMW X-Klasse etc. stärker zu Kasse bitten wollte.

Nur: würde das Gesetz derart geändert werden, dass beispielsweise nur die Fahrzeuge ab Zulassungsdatum 2001 oder mit mehr als 100 PS unter diese neue Regelung fallen, würde das Sinn machen und die Zustimmung vieler Besitzer ´alter´ Geländewagen (allein bei www.buschtaxi.org sind über 3.000 Mitglieder registriert, die ein Fahrzeug dieses Typs fahren!)

In dem jetzigen Zustand bedeutet die neue Regelung eine Wertevernichtung. Verkaufen kann ich das von mir mit viel Arbeit und Geld gepflegte Fahrzeug nicht mehr - wer will noch ein Fahrzeug haben, das immens hoch besteuert wird?

Da ich mir kaum die hohe Steuer erlauben kann, bliebe eigentlich nur noch die Verschrottung eines Fahrzeugs, das immerhin noch einen Wert hat und problemlos die Aufgabe erfüllt, mich und andere täglich von A nach B zu bringen, und das bei einem Verbrauch, der weit unter dem liegt, den Neufahrzeuge heute haben.

Laut Aussage des TÜV Nord würde das Fahrzeug konstruktionsbedingt noch weitere 20 Jahre halten - die bisherige Pflege und Wartung vorausgesetzt.

Wären Sie bereit, diese Gesetzesänderung zumindest teilweise wieder rückgängig zu machen, oder zumindest derart zu ergänzen, dass die ´alten´ Fahrzeuge weiterhin nach Gewicht und nicht nach den PKW-Vorschriften besteuert werden?

Über eine Antwort würde ich mich freuen, denn für mich ist es wichtig zu wissen, welche Partei die Bürger sinnvoll und masshaltig besteuert oder sie einfach nur abzockt.

Gegebenenfalls würde ich mein Fahrzeug in Spanien anmelden, denn dort - in der EU! - bezahle ich für das Fahrzeug nur zwischen Euro 50 und 120 pro Jahr, abhängig von der Gemeinde, in der ich es anmelde.

Sie haben sich für ein grosses Europa stark gemacht, nun bitte ich Sie, den Worten auch Taten folgen zu lassen und nicht nur eine Vereinheitlichung der Fahrzeugklassifizierungen zuzulassen, sondern auch eine Vereinheitlichung der Steuern, wobei es angemessen wäre, sich auch mal an den niedrigeren Tarifen der umliegenden Staaten zu orientieren, statt immer nur Vorreiter in Spitzensteuersätzen zu sein.

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

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Antwort von
FDP

Ihr Problem gäbe es gar nicht, hätten wir die KfZ-Steuer, wie es die FDP seit Jahren fordert auf die Mineralölsteuer umgelegt. Leider ist dies bisher daran gescheitert, dass die beiden Steuern Bund und Ländern nicht in gleichem Maße zufließen. Dies wird mich aber nicht daran hintern, weiter für den Abbau der unnötigen Bürokratie zur Erhebung der KfZ-Steuer zzu kämpfen. Außerdem wäre dies eine wirkliche ökologische Steuerreform: Wer viel fährt und verbraucht, zahlt mehr als derjenige, der wenig Sprit verbraucht. Klar, dass das beim hohen Ölpreis nicht so einfach umzusetzen ist, doch wenn die Luft in den Haushalten wieder drin ist, dann sollte der Abbau der rot-grünen Ökosteuer beginnen, denn die verdient ihren Namen nicht.
Kurzfristig ist das keine Lösung, da muss darüber nachgedacht werden, Sonderlösungen zu finden. Doch die von Ihnen kritisierte Regelung zeigt nur: Der Feind des Guten ist das gutgemeinte. Zu viele solcher handwerklicher Fehler gibt es im gesamten Steuerrecht. Daher muss es dringend vereinfacht werden. Sonderregelungen haben die Tendenz es nicht unbedingt gerechter zu machen. Einfach und schlicht ist häufig gerechter und zielführender.