Frage an Magnus Buhlert von Matthias M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Magnus Buhlert
Im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen Stand 01. Juni 2010 wird ausgeführt:
1. Im §4 zu Aschen
Die Aschen jeder Leiche ist in ein amtlich zu verschließendes Behältnis(Urne) aufzunehmen.
2. Im §5a zu Särgen und Urnen
(2) Urnen, Särge und Sargausstattungen…..dürfen nur aus Materialien bestehen, die innerhalb der Ruhezeit vergehen …...
3- Im §9a zu Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. Urnen, Särge und….verwendet oder verwenden lässt, die nicht innerhalb der Ruhefrist vergehen….
Meine Fragen:
1. Durch welche Rechtsverordnungen und Handlungen ist gewährleistet, dass diese Normen eingehalten werden?
2. Wie wird mit so genannten "vergänglichen Metallurnen" nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Welche nachweisbar nicht innerhalb der Ruhezeit vergangen sind?
Sehr geehrter Herr Malok,
für die Umsetzung des Rechtes auch in diesem Fall ist die Exekutive verantwortlich. Ich als Abgeordneter erwarte, dass diese die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sachgerecht behandelt. Die städtischen Friedhöfe verwaltet der Umweltbetrieb Bremen, früher StadtGrün. Diese Verwaltung untersteht Senator Loske, der anderes als ich einer Partei angehört, die in dieser Legislaturperiode regiert. Dort finden Sie die Ansprechpartner für ihre Fragen.
Grundsätzlich halte ich die Rechtsvorschrift für sinnvoll, da nur so gewährleistet ist, dass die Nutzungsdauer der Friedhöfe auch wirklich gewährleistet wird. Übrigens gibt es auch Metalle in entsprechender Ausführung, die in der Frist so weit korrodieren, dass sie die Anforderungen erfüllen.
Mit besten Grüßen
Magnus Buhlert