Frage an Lutz Lienenkämper von Matthias R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lienenkämper,
in Baden-Württemberg macht sich Dieter Mörlein, Bürgermeister von Eppelheim, für die Einrichtung einer nächtlichen Kinderbetreuung (18 - 8 Uhr) stark. Eine dementsprechende Anfrage hat er an das dortige Sozialministerium mit der Begründung gestellt, dass die alleinerziehenden Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, bei der Polizei und im ÖPNV durch ihre Schichtarbeit bzw. ihren Schichtdienst bei den Kinderbetreuung vor großen Problem stehen und hier möchte er nun Abhilfe schaffen.
Deshalb habe ich an Sie als Landtagsabgeordneten aus meinem Wahlkreise die gleiche Frage: Ist auch bei uns im Rhein-Kreis Neuss bzw. in Nordrhein-Westfalen eine nächtliche Kinderbetreuung möglich und wünschenswert? Denn auch bei uns müssen viele Alleinerziehende nachts arbeiten, haben aber Schwierigkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder in dieser Zeit. Kann man dies nicht ändern und sich den Bedürfnissen unserer Gesellschaft anpassen, in dem solch eine Betreuungsmöglichkeit in Nordrhein-Westfalen angeboten wird?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Recklies
Sehr geehrter Herr Recklies,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.07.2012 zum Thema "Nächtliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten".
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass Eltern, die einen außergewöhnlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben - z.B. im Schichtdienst arbeitende Eltern - bei der Suche nach einem passenden Betreuungsangebot besonders gefordert sind. Zwar können einige Betroffene auf eine Betriebs-Kita zurückgreifen, aber das sind bei weitem nicht alle. Daher haben wir als CDU-Landtagsfraktion bereits im Dezember 2011 eine Offensive zur Soforthilfe beim U3-Ausbau gefordert und uns für den Aufbau eines „zweiten“ Betreuungssystems ausgesprochen, um außergewöhnlichen Betreuungsansprüchen gerecht zu werden. Des Weiteren befürworten wir als CDU die Qualifizierung zusätzlicher Tagesmütter und -väter. Diese Betreuungsform bietet besonders flexible und familiennahe Betreuungsmöglichkeiten, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. In Zeiten unserer Regierungsverantwortung haben wir die Kindertagespflege als Betreuungsform erstmals gesetzlich verankert.
Die Rahmenbedingungen für die Betreuung von Kindern finden sich in dem ab dem 01.08.2008 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Das KiBiz verzichtet auf konkrete Vorgaben über Öffnungszeiten. Vielmehr haben diese Frage der Träger der Kindertageseinrichtung und dessen Leitung mit den Eltern zu regeln. Zur Zusammenarbeit mit den Eltern bestimmt das KiBiz, dass in jeder Kindertageseinrichtung – zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger – eine Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet werden. Der Elternbeirat vertritt dabei die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung durch Mitwirkung im Rat der Tageseinrichtung. Die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates erfolgt in der Elternversammlung. Die örtlichen Jugendämter haben keine Möglichkeit unmittelbar auf den Träger einzuwirken und die Öffnungs- und Betreuungszeiten zu bestimmen.
Somit lässt das KiBiz eine zeitlich flexiblere Gestaltung der Kinderbetreuung zu. Die Möglichkeiten dazu sind vor Ort auszuloten. Die Träger der Einrichtungen haben hier bereits heute große Spielräume, neue Modelle bedarfsgerechter Betreuungszeiten zu erproben.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Lienenkämper