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Lukrezia Luise Jochimsen
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Frage von Kersten A. •

Frage an Lukrezia Luise Jochimsen von Kersten A. bezüglich Kultur

Liebe Luc,

als Mitglied Enquete-Komission "Kultur in Deutschland" kannst du mir bestimmt weiterhelfen: Nach meinen Informationen empfiehlt der Bericht der Kommission unter anderem, den Tendenzschutz in Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen auszuweiten (unter Punkt C, Ziffer17). Da mir der Bericht persönlich nicht vorliegt, bitte ich um Auskunft, ob dies stimmt und wie du dich zu dieser Frage verhalten hast.

Viele Grüße,
Kersten

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Artus,

Sie hatten sich an Luc Jochimsen und Hakki Keskin gewandt, mit der Nachfrage, ob es stimmt, daß im Bericht der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland unter anderem empfohlen wird, den Tendenzschutz in Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen auszuweiten und wie sich DIE LINKE dazu verhalten hat.

Zunächst eine Entschuldigung, daß Sie auf Ihre E-mail im Mai noch keine Antwort erhalten haben, das kann sich nur um ein bedauerliches Versehen handeln. In Zusammenarbeit mit unserer Fachreferentin, Frau Dr. Mühlberg, antworte ich Ihnen auf Ihre Frage wie folgt.

Eine solche Empfehlung wird tatsächlich gegeben und zwar auf Seite 250 der BT-Drucksache 16/7000, dort heißt es im Kapitel 4.3. Rechtliche Situation der Künstler und Kulturberufe in Teil c) Handlungsempfehlungen: "8. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund und den Ländern, den Tendenzschutz im Betriebsverfassungsgesetz und in den Personalvertretungsgesetzen auszuweiten, zu konkretisieren und insbesondere die Dienstplanung in Tendenzbetrieben der Mitbestimmung zu entziehen."

Die Fraktion DIE LINKE hat sich gegen diese Handlungsempfehlung ausgesprochen und gemeinsam mit unserem Sachverständigen Prof.Dr.Dieter Kramer ein Sondervotum dazu eingereicht, das im Bericht unter dern Fußnote 125 vermerkt ist: "Diese Handlungsempfehlung ist nicht nötig. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Tendenzeigenschaft des Theaters berücksichtigt und das Mitbestimmungsrecht entfällt, wenn durch eine Mitbestimmung über die zeitliche Lage der Proben die künstlerische Qualität der Aufführung beeinflusst bzw. wenn künstlerische Gesichtspunkte eine bestimmte Lage oder eine bestimmte Mindestdauer der einzelnen Probe erfordern." Wir haben zu weiteren Handlungsempfehlungen Sondervoten abgeben, so zur Empfehlung Nr. 7, das Arbeitszeitgesetz um eine allgemeine Öffnungsklausel zu erweitern. Wir werden uns bei der Umsetzung dagegen verwahren, daß entsprechende Initiativen in den Bundestag eingebracht werden. Im Rahmen der Enquete wurden wir überstimmt, mit uns war allerdings eine der SPD-Abgeordneten, Frau Lydia Westrich, ebenfalls gegen diese Empfehlungen, leider auch ohne Erfolg.

Wir haben dem Bericht aber insgesamt, trotz dieser Einschränkungen und Sondervoten an den entsprechenden Stellen, zugestimmt, weil die Mehrzahl der Handlungsempfehlungen einen großen Fortschritt für das kulturelle Leben in Deutschland ermöglichen würde und ein parteiübergreifendes zustimmendes Votum den Wert der Empfehlungen erhöht.

Falls Sie die entsprechenden Passagen im Bericht nachlesen wollen, so finden Sie diese im Internet unter: http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kommissionen/enqkultur/Schlussbericht/index.html

Weitere Rückfragen beantworten Ihnen unsere zuständigen Referenten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Detlef Kannapin, Büro Dr. Lukrezia Jochimsen, MdB,