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Lukrezia Luise Jochimsen
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Frage von Carsten C. •

Frage an Lukrezia Luise Jochimsen von Carsten C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Jochimsen,

ich habe sehr aufmerksam Ihre heutige Rede zum Thema "Patientenverfügung" gehört und teile Ihre Auffassung, was sich auf Patientenverfügungen von Sterbenden bezieht.

Was mir in Ihrer Rede fehlt, ist jedoch eine breite Bevölkerungsschicht Betroffener, die mit ihrer Patientenverfügung entscheidend auf ihr Grundrecht auf die Freiheit der Person und auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit Einfluss nehmen könnten.

Ich spreche hier von der Personengruppe "psychisch Kranker". Insbesondere von Schizophrenen, die gegen ihren Willen eingesperrt werden und Zwangsmediziert werden.
Dies geschieht in der Regel unter Berufung auf "höherwertiges" Recht, dass im Falle von "Fremd- oder Selbstgefährdung" das Recht auf Freiheit der Person und körperliche Unversehrtheit ausgeschaltet sei.

Statistiken zeigen, dass Schizophrene nicht gewalttätiger sind, als der Durchschnitt der "Normal"-Bevölkerung, auch wenn in den Medien oft ein anderes Bild gezeichnet wird.

Schizophrene sind nicht dumm, so dass sie nicht über ihre Situation urteilen können - im Gegenteil: Der durchschnittliche IQ von Schizophrenen ist höher als der der Gesamtbevölkerung.

Leider sprechen auch Richter bei Unterbringungsverfügungen Schizophrenen genau diese Urteilsfähigkeit ab und übertragen regelmäßig dem Arzt die Entscheidungsbefugnis.
Dies könnte durch eine Patientenverfügung verhindert werden, in der der Patient, die Patientin sich in einer nicht-akuten Phase auf die Behandlungsmethoden für akute Phasen festlegen könnten.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in künftigen Debatten über Patientenverfügungen auch auf diese Bevölkerungsgruppe (ca.1600000 Betroffene in Deutschland) eingehen könnten.

Mit solidarischen Grüßen

Carsten Crombach

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Carsten Crombach,

Sie haben vollkommen recht, wenn Sie auf die Problematik psychisch kranker Menschen hinweisen - und ich will mich auch gerne in Zukunft für diese einsetzen. Allerdings betrifft die Patientenverfügung in der Tat anderen Krankheitssituationen und kann nicht ohne Weiteres analog auf diese Patientengruppe übertragen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Lukrezia Jochimsen, MdB