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Lukrezia Luise Jochimsen
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Lukrezia Luise Jochimsen von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Jochimsen,

auch in Thüringen (jedenfalls in Jena und Erfurt) ist die international agierende "Gesellschaft für Wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (mit Zentrale in München) bei Gerichten aktiv.

Diese Organisation wird seit vergangenem Sommer von Bürgern zunehmend öffentlich kritisiert: z.B. http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm
Der Anführer der zumal in Deutschland einflußreichen Profit- Psycho- NGO hat u.a. folgenden Satz niedergeschrieben:
"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden."
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten" in "Familie, Partnerschaft und Recht" FPR 10/2003 (S. 559)).
Hierzu hätte ich auch von Ihnen gern gewußt, ob dieser Satz eines öffentlich bestellten Rechtspsychologen nach Ihrem ganz persönlichen Rechtsempfinden mit dem Grund- Gesetz eines Rechtsstaates vereinbar ist oder nicht. Ich möchte noch anmerken, daß Betroffene in Sorgerechtsverfahren tatsächlich immer wieder die Nichtbeachtung z.B. der §§ 160, 402 ff und 624(4) ZPO beschreiben.

Mich interessiert auch, ob Kritik an der GWG, deren Arbeitsweise u.a. von den namhaften Psychologie- Professoren Klenner und Jopt schon 2001 in einer ARD- Sendung (1) angegriffen worden war und gegen die sich derzeit etwa 22 Petitionen beim bayerischen Landtag richten, auch schon an Sie herangetragen wurde.

Ich habe im Februar eine ähnliche Anfrage an Ihre MdB- Kollegin und Bundesjustizministerin a.D. Leutheusser- Schnarrenberger aus Starnberg gerichtet und bislang keine Antwort erhalten (2) .
Können Sie sich darauf einen Reim machen?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle/Scientologyabwehr D

(1) http://de.video.yahoo.com/watch/3232443/9123396

(2) http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_leutheusser_schnarrenberger-650-5715--f168532.html#frage168532

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Frage.
Eine Bemerkung vorweg: Ich bin keine Juristin.
Ich weiß aber, dass in Sorgerechtsverfahren immer wieder die Nichtbeachtung bestimmter Paragraphen der ZPO beklagt wird. Im Übrigen hat die politische Arbeit deutlich gemacht, dass es keine sinnvolle und homogene Regelung über Sachverständige, Gutachter, ihre Bestellung, Haftung und Kontrolle gibt, was offenkundig zum Missbrauch einlädt. Einen Satz wie ´Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen und Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden.´, halte ich für hochproblematisch, insbesondere wenn er von einem öffentlich bestellten Rechtspsychologen stammen sollte. Immer wieder stoße ich auf die Forderung nach ÖFFENTLICH bestellten Sachverständigen und nach einzelgesetzlichen Regelungen, wer zu welchem Gebiet Sachverständige und Gutachter bestellen und kontrollieren darf. Diese Forderungen erscheinen mir sehr sinnvoll - aber wie gesagt, ich bin keine Juristin.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lukrezia Jochimsen, MdB
kulturpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag