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Lukas Sieper
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Frage von Tanja B. •

Der Wahl-O-Mat hat mir Ihre Partei empfohlen. Vieles passt mit meiner Einstellung überein. Aber ich frage Sie, was rechtfertigt Ihre Überzeugung, unsere Grundrechte (ggf.) einschränken zu wollen?

Ihre Freiheit zur Parteigründung basiert auf unseren Grundrechten. Wie kann es da sein, dass Sie erwägen (auch unter bestimmten Voraussetzungen) Grundrechte ein zu schränken. Im Grundsatzprogramm heißt es: ".....genauso kann aber jedes Grundrecht bei Vorliegen vernünftiger und verhältnismäßiger Gründe berechtigterweise eingeschränkt werden." Das ist erschreckend. Darauf basiert unser nationaler Frieden. Damit haben Sie mich leider verloren. Sie sollten diese Passage noch einmal diskutieren.

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Hallo Frau B.

vielen Dank für diese wichtige und interessante Frage. Gerne beantworte ich diese: 

Es mag den Menschen selten bewusst sein, aber das gesamte Prinzip unseres Rechtsstaates basiert auf der Einschränkung von Grundrechten. Jedes Gesetz, jeder Verwaltungsakt, jede interne Regelung einer öffentlichen Stelle schränkt die Grundrechte ein. Lassen Sie es mich an einem Beispiel erläutern: 

Gem. Art. 2 Abs. 1 GG besteht das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Wie sie sehen können, sind die Einschränkungen dort bereits im Grundrechtstext enthalten. Dennoch gilt die allgemeine Handlungsfreiheit. Der ursprüngliche Entwurf der Mütter und Väter des Grundgesetztes für diesen Passus lautete "Jeder hat das Recht zu tun und zu lassen, was er will". Sie sehen also, wie weit dieses Grundrecht geht. 

Ohne Einschränkungen zu "tun und zu lassen was man will", würde es dieses Grundrecht einem aber auch erlauben z.B. betrunken Auto zu fahren. Eine Freiheit, die - da werden sie mir sicher zustimmen - durchaus ihre Beschränkung verdient hat. Wenn wir also von der Beschränkung von Grundrechten reden, dann meinen wir nur solche verhältnismäßigen und rechtsstaatlichen Einschränkungen, die für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben notwendig sind. 

Ich möchte Ihnen zur weiteren Erläuterung unser Wahlprogramm für die Europawahl empfehlen: 

https://partei-des-fortschritts.de/wp-content/uploads/2022/04/PdF-Europawahlprogramm-2024.pdf

Mit besten Grüßen

Lukas Sieper 

Partei des Fortschritts


 

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