Frage von Karsten S. • 10.05.2021
Frage an Lukas Kilian von Karsten S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Kilian,
der Bund hat gerade weitreichende Änderungen zum Baugesetzbuch beschlossen, unter anderem das sogenannte Aufteilungsverbot. Mein Unternehmen ist in Schleswig Holstein an verschiedenen Standorten investiert und unser Modell sieht tatsächlich auch die Aufteilung in Wohnungseigentum vor. Dies niemals vor dem Hintergrund der Mieterverdrängung oder Luxussanierung, sondern als Produkt für Kapitalanleger, die vermietetes Immobilieneigentum als wichtiges Standbein der Altersvorsorge nachfragen. Konkrete Frage: Wie und wann und in welchen Städten will das Land SH dieses Bundesgesetz anwenden?
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Stümpel
Antwort ausstehend von Lukas Kilian CDU