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Lukas Benner
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Frage von Herbert Z. •

Weshalb haben sie und die Bundesregierung am 04.07.2024 nichts getan um die bestehenden Ungerechtigkeiten des Wohnungseigentumsgesetz auszugleichen?

Obsiegende Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren wären weiterhin willkürlich benachteiligt durch Prozesskosten. Im sonstigen Zivilrecht und vor dem 01.12.2020 gab es auch im WEG-Recht keine solche Ungerechtigkeit.

Die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren sind ohnehin auch sonst durch das WEG-Recht benachteiligt, insbesondere dadurch, weil rechtswidrige Eigentümerbeschlüsse so lange gültig bleiben, bis diese Beschlüsse durch Gerichtsurteil rechtskräftig für ungültig erklärt werden, was teilweise bereits in der 1. Instanz beim Amtsgericht über 4 Jahre dauert.

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