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Lukas Benner
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Frage von Herbert Z. •

Wann befasst sich der Rechtsausschuss und die Grünen mit den notwendigen Ergänzungen des Wohnungseigentumsgesetz?

Sehr geehrter Herr Benner,
durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetz zum 1.12.20 wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Bis November 2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Dadurcht war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.

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Sehr geehrter Herr Z.

Vielen Dank für ihre Frage, die ich gerne beantworte. 

Am 04.07.2024 haben wir das von Ihnen angesprochene Gesetz BT-Drs. 20/9890 verabschiedet.   Das Gesetz bringt folgende, wichtige Änderungen: Wir erleichtern das Anbringen und die Inbetriebnahme von Steckersolargeräten, sog. Balkonkraftwerken, indem Wohnungseigentümer*innen und Mieter:innen einen Anspruch auf Aufstellung einer Balkonanlage erhalten. Klar ist, dass wir damit einen großen Schritt in Richtung klimaneutraler Stromerzeugung gehen und darüber hinaus auch einer Petition entsprechen, die im April 2023 über 100.000 Bürger*innen unterzeichnet haben. Sie haben zu Recht von der Politik gefordert, dass wir die Installation von Solarkraftwerken für Mieter*innen erleichtern. Wir ermöglichen außerdem virtuelle Wohnungseigentümer*innenversammlungen. So werden für mobilitätseingeschränkte Menschen und Eigentümer*innen, die weiter entfernt wohnen, Barrieren abgebaut.  

Mit freundlichen Grüßen

Lukas Benner

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