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Frage von Conny P. •

Frage an Ludwig Wörner von Conny P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Wörner,

wir sind Mutterkuhhalter und haben bis vor zwei Jahren die Möglichkeit gehabt, unsere Schlachttiere auf der Weide zu schießen und nach dem Ausbluten in einem nahen Schlachthaus zerlegen zu lassen. Sowohl mein Partner als auch ich selbst sind im Besitz einer gültigen Schießerlaubnis nach der Tierschutzschlachtverordnung, wobei ich den Kurs hierfür einschließlich Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde erst letztes Jahr gemacht habe.

Seit Einführung des neuen EU-Hygienepakets ist jedoch das Töten von Rindern auf der Weide (auch mittels Bolzenschussapparat in einer Fanganlage) nicht mehr möglich, da durch einem hohen Juristen des Bayerischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Weisung ergangen ist, wonach alle Schlachttiere lebend ins Schlachthaus zu verbringen sind. Begründet wird dies mit den neuen Hygienevorschriften. Ausnahmen sind nur für Wild, Wasserbüffel und Bisons möglich.

Wenn Mutterkuhbetriebe wie wir, die ihre Tiere ganzjährig im Freien halten, die Tiere nicht mehr auf der Weide töten dürfen, bedeutet das unvorstellbare Szenen beim Verladen der halbwilden Tiere, die oft mit Stahlseilen gewaltsam in den Anhänger gezogen werden, ganz zu schweigen vom Stress während des Transportes.

Für uns gibt es nur eine vernünftige Lösung: das Töten der Tiere auf der Weide wieder zuzulassen. Es ist nicht einzusehen, warum dies in unserem Fall unhygienisch sein soll, während es für die erwähnten anderen Tierarten Ausnahmen gibt.

Übrigens ist das Töten ganzjährig im Freiland gehaltender Rinder auf der Weide in Baden-Württemberg bisher nicht untersagt worden - hier geht man offenbar immer noch davon aus, dass dies nach der Tierschutzschlachtverordnung zulässig ist. Also wieder einmal ein typischer bayerischer Alleingang?

Was werden Sie tun, um den bayerischen Mutterkuhhaltern und damit auch deren Tieren zu helfen?

Mit freundlichen Grüßen

C. Pasch

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Pasch,

die ganzjährige Weidehaltung, die ich für eine wichtige und förderungswürdige Alternative zur Stallhaltung sehe, auch mit Blick auf eine extensive Landwirtschaft, erfordert ein anderes Denken. Ich sehe die besondere Problematik der Rinderhalter, deren Tiere ganzjährig auf der Weide stehen. Einfangen und Verfrachten in den Schlachthof fügen den Tieren sicher vermeidbare Qualen und Belastungen zu, die sich bei der Tötung auf der Weide nicht ergeben.

Dass Schlachttiere nicht auf der Weide getötet werden sollten, halte ich grundsätzlich für richtig. Zum einen wurde mir immer wieder berichtet, dass die Tötung auf der Weide wenig sachgemäß und praktisch direkt vor den Augen von Zuschauern erfolgt sei. Zum anderen dürfte der Schlachthof sicher einen gewissen Hygienestandard bieten.

Das grundsätzliche Verbot der Tötung auf der Weide sollte durch einen Ausnahmetatbestand ergänzt werden, der sich auf die ganzjährige Weidehaltung bezieht und klare Bedingungen vorschreibt, zum Beispiel die Sachkunde beim Töten sowie präzise Hygieneanforderungen. Die Ausnahmegenehmigung sollte per Bescheid auf den einzelnen beantragenden Betrieb beschränkt werden.

Ich werde mich im Landtag dafür stark machen, dass in einem staatlichen Modellversuch die hygienischen Belastungen des Tötens auf der Weide untersucht werden. Eventuell dabei festgestellte Vorsorgemaßnahmen sollten in den Ausnahmebescheid aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Wörner