Frage an Ludwig Tauscher von Vincent L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Herr Dr. Tauscher,
seit 20 Jahren steht meine Situation als „Lehrkraft für bes. Aufgaben“ an der FH-Worms unter dem Zeichen der Willkür! Soeben habe ich (Französischdozent) in 1. Instanz erneut einen Prozess gegen das Kultusministerium des Landes RLP verloren, was bedeutet, dass ich nach über 20 Jahren keinerlei Anrecht auf Bewährungsaufstieg bzw. Höhergruppierung habe!
Erstaunlich: Andrée Schmidt-Tudesque, meine Freundin und Kollegin, hat 2008 alles samt Nachzahlungen bekommen! Bei ihr klappte es erst in 2. Instanz. Übrigens: Sie empfahl mir, mich an Sie zu wenden!
Einer weiteren „Lehrkraft für b. A.“ hat 2009 die FH ohne Prozess den Bewährungsaufstieg gewährt! Dabei haben wir denselben Hochschulabschluss-
Die Argumente der Gegenseite lauten stets, dass kein Arbeitsvertrag dem andern gleiche, und dass der Fall jeweils „kompliziert sei“, so auch die Meinung der Anwältin des Landes. Hat die Richterin etwa Anweisungen "von oben" bekommen? Auf meine Frage hin an sie, wie man erklären könne, dass jemand jahrelang gegen das Land verliert und dann auf einmal gewinnt, bekam ich keinerlei Antwort!
Unser Anwalt meinte zum bevorstehenden Antrag auf 2. Instanz, er müsse gut begründet sein - d.h. dass auch ein übergeordnetes (politisches) Interesse am Ausgang des Verfahrens gegeben sein sollte. In dieser Angelegenheit ginge es hier eher darum, wie es allgemein in der Hochschullandschaft aussieht.
Meine Frage an Sie: Da das Land sichtbar versucht, Zeit zu gewinnen (ich gehe 2012 in Rente), wie könnte man nunmehr diese dubiose Sache politisch angehen? Tatsache ist: Sollte ich erneut verlieren, so würde es mich - zusätzlich zu den 3.500 Euros, die ich bereits gezahlt habe - weitere 17.000 Euro kosten! Ich habe deshalb große Angst. Die selbe Angst hat übrigens eine weitere Kollegin dazu bewogen, nicht in 2. Instanz zu gehen!
Für einen Hinweis danke ich Ihnen herzlich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Vincent Lepalestel