Frage von Georg K. • 05.08.2005
Frage an Ludwig Tauscher von Georg K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Tauscher,
alle Piloten müssen sich einer sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 des
LuftSiG unterziehen lassen. Eine DV zu diesem Gesetz gibt es noch nicht. Die Untersuchung soll periodisch wiederholt werden.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht einer Bevölkerungsgruppe angemessen ist? Wird dadurch nicht der Grundsatz der Unschuldsvermutung, und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht vorhanden sein um diese ZÜP zu rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
Georg Kräussle
Antwort ausstehend von Ludwig Tauscher CDU