Frage von Uwe U. • 26.08.2014
Antwort von Ludwig Burkardt CDU • 11.09.2014
(...) Diese Formulierung zeigt, dass der Gesetzgeber nicht nur die Erwerbstätigkeit als den entscheidenden Grund für eine längere Betreuungszeit festgelegt hat, sondern insbesondere die familiäre Situation des Kindes. (...)