Ludger Klein-Ridder
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ludger Klein-Ridder zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johannes T. •

Frage an Ludger Klein-Ridder von Johannes T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Klein-Ridder,

wie wir anhand der aktuellen Berichterstattung (FAZ) im Fall Gustl Mollath erfahren, hatte die bayerische Justizministerin Merk nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts hervorgehoben, die StA habe auf ihre Weisung hin die Wiederaufnahme angestrebt.

http://www.faz.net/aktuell/politik/fall-mollath-opposition-fordert-entlassung-merks-12426855.html

Die Grünen warfen der Ministerin vor, den Wiederaufnahmeantrag zu spät angeordnet zu haben.

Genau so gut kann natürlich politischer Druck Staatsanwälte auch zu Lasten von Kriminalitätsopfern ausbremsen.

Staatsanwälte also noch immer an der Leine der Politik – ein deutscher Skandal

http://www.wiwo.de/finanzen/justiz-wie-politiker-staatsanwaelte-unter-druck-setzen/5301900.html

Und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) "grundgesetzwidrig" bundesweit noch immer nicht installiert.

Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.

Gewaltenteilung....bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.

Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].

Was gedenken Sie, Herr Klein-Ridder, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

MfG

J. Thiesbrummel

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,

Ihre Frage zur Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz:

Sie haben völlig zu Recht Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz. Schon die Auswahl der Verfassungsrichter läßt einige Rückschlüsse auf die politischen Absichten der an der Macht befindlichen Regierungen zu. Hier müsste angefangen werden, ein anderes Installierungssystem zu entwickeln. Erschreckend sind die von politischen Trends, erzeugt von Konzernmedien, bestimmten Entscheidungen der Verfassungsrichter, z.B. in der Frage des Zwangsarbeitsverbots, obwohl durch Hartz IV-Regelungen ein solches Verbot unterlaufen und nicht vom BVG inkriminiert wurde. Auch zur Höhe des Hartz IV-Betrages hat sich das BVG sehr schwammig verhalten und damit der weiteren ungerechtfertigten Verarmung der Bevölkerung Tür und Tor geöffnet zugunsten der maßlosen Bereicherung einiger weniger. Wohin die Reise geht, erkennen wir an der Entwicklung in den USA, wo Bürgerrechtler ins Gefängnis wandern, weil sie sich für den Schutz der Verfassung einsetzen (Bradley Manning, Edward Snowden...)

In Bezug auf die Rolle der Staatsanwälte kann ich Ihren Ausführungen nur zustimmen und setze mich jederzeit rückhaltlos für die Unabhängigkeit der Staatsanwälte ein. Politiker, die diese Unabhängigkeit unterlaufen, sind strafrechtlich zu verfolgen. Dafür ist unter Umständen eine neue Gesetzeslage zu schaffen und vom Parlament zu beschließen.

MfG

Ludger Klein-Ridder